Panorama Coronavirus

"Corona-Gesetz" gilt ab Mitternacht, Regierung ruft Ausgangsbeschränkungen für Österreich aus

Livebericht

Das große Krisengesetz bietet die Basis für Wirtschaftshilfen sowie Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Deutschland schließt ab Montag Grenzen

  • Der Nationalrat hat Sonntagmittag das "Corona-Gesetz" beschlossen, am Nachmittag durchlief es den Bundesrat und tritt somit ab Montag, 0 Uhr, in Kraft. Durch die die Covid-19-Maßnahmen werden etwa gesetzliche Grundlagen für das Schließen von öffentlichen Orten wie Spielplätzen etabliert sowie für die Restriktionen im Handel und in der Gastronomie. Es wird ein vier Milliarden schwerer Fonds geschaffen, der alle möglichen Hilfen von Kurzarbeit über Unternehmerhilfen bis zum Ankauf von Instrumenten für den Gesundheitsbereich bedienen soll.
  • Die Bundesregierung ruft für ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung aus. Für Ausnahmen, das Haus zu verlassen, soll es nur drei Gründe geben: Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und wenn man anderen Menschen helfen muss.
  • Der Flugverkehr wird demnächst weitgehend eingestellt. Österreicher im Ausland sollten sich "dringendst auf den Weg" heim machen.
  • Versammlungen werden künftig gänzlich untersagt, an keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig treffen. Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Die Behörden bekamen vom Nationalrat die Befugnis, Zwangsmittel anwenden zu dürfen.
  • Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, "der darf das ausschließlich allein machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt", so Bundeskanzler Kurz.
  • Für Tirol gelten noch schärfere Maßnahmen. Das Land verhängt Verkehrsbeschränkungen, die umfangreiche Ausgangssperren beinhalten. So darf mit sofortiger Wirkung niemand mehr ohne triftigen Grund sein Haus oder seine Wohnung verlassen. Ausgenommen sind allerdings Besorgungen, die Grundbedürfnisse oder medizinischen Bedarf stillen, aber auch den Hund darf man noch ausführen oder – wenn unbedingt nötig – den Weg zum Arbeitsplatz antreten und andere unerlässliche Wege. Die Maßnahmen gelten vorerst für eine Woche.
  • Bereits zuvor war erklärt worden, dass ab Montag nicht versorgungsnotwendige Geschäfte schließen. Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Trafiken, Tankstellen und einige weitere Geschäfte bleiben offen – das geplante Gesetz dürfte aber eine Blockabfertigung vorsehen, wenn das nötig ist.
  • Österreichweit gibt es mit Stand Sonntag, 15 Uhr (Quelle: Sozialministerium) 860 bestätigte Fälle einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die meisten Fälle gibt es mit 254 in Tirol. Ein 69-jähriger Italien-Rückkehrer mit Vorerkrankungen ist der erste Tote österreichweit infolge der Corona-Epidemie. Ein zweiter Todesfall wurde am Sonntag vermeldet, eine Bestätigung der Infektion steht aber noch aus. Er gilt als dringender Verdachtsfall. Sechs Personen gelten aktuell als genesen.
  • Zivildiener und Grundwehrdiener werden derzeit verlängert. Zudem sind ehemalige Zivildiener aufgerufen, sich freiwillig für einen außerordentlichen Zivildienst zu melden. Beim Bundesheer wird die Abrüstung sistiert, Teile der Miliz sollen zur Krisenbewältigung mobilisiert werden.
  • Deutschland schließt ab Montag, 8 Uhr seine Grenzen zu Österreich. Ausnahmen soll es für Pendler und den Warenverkehr geben.
  • Alle, die sich seit 28. Februar in den Gemeinden Ischgl, Kappl, See, Galtür, Heiligenblut oder St. Anton am Arlberg aufgehalten haben, sind dringend aufgefordert, sich in häusliche Selbstisolation zu begeben. Alle, die Kontakt mit Personen hatten, die in diesen Regionen waren, sollten sich ebenfalls selbst isolieren. Das gilt auch, wenn derzeit keine Symptome spürbar sind.

Weitere Informationen

Die Ages beantwortet Fragen rund um das Coronavirus unter der Nummer 0800 555 621. Sollten Sie Symptome aufweisen, rufen Sie bei der landesweit gültigen Gesundheitshotline 1450 an.

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(red, 15.3.2020)