Panorama Coronavirus

Neue Verordnung: Maskenpflicht beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen

Livebericht

Ab Freitag sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen erlaubt, Begräbnisse mit bis zu 30 Personen – Mindestabstand bleibt bei einem Meter

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstagabend wurde die Verordnung veröffentlicht, die ab Freitag das öffentliche Leben reguliert: Zusammenkünfte bis zu zehn Personen sind erlaubt, Begräbnisse bis zu 30 Personen. Der Mindestabstand von einem Meter gegenüber haushaltsfremden Personen bleibt im öffentlichen Raum aufrecht, gleichzeitig gilt in geschlossenen, öffentlichen Räumen aber auch Maskenpflicht beim Betreten. Ab 15. Mai dürfen Gottesdienste wieder stattfinden. Prostitution bleibt verboten. In Geschäften ist pro Kunde 10m2 Fläche vorzusehen, bislang waren es 20m2.
    Die ganze Verordnung finden Sie hier (PDF).
  • Mitte April gab es 588.000 Arbeitslose in Österreich. Mit Stichtag 27. April waren es wieder leicht weniger, erklärte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag. Künftig sollen die Zahlen am Beginn jeder Woche gemeinsam mit den Kurzarbeitszahlen präsentiert werden. Die Mittel für die Kurzarbeit werden auf zehn Milliarden Euro aufgestockt, derzeit betrifft die Kurzarbeit mehr als 1,2 Millionen Arbeitnehmer.
  • Großbritannien ist nach wie vor schwer von der Pandemie betroffen und verzeichnet 26.771 Coronavirus-Todesfälle, das ist ein Anstieg um 647 gegenüber Mittwoch. Premierminister Johnson sieht den Höhepunkt der Pandemie in seinem Land aber überschritten. Großbritannien habe "das Richtige zur richtigen Zeit getan", gab sich Johnson überzeugt.
  • In den USA verloren in den letzten sechs Wochen mehr als 30 Millionen Menschen ihren Job.
  • Russlands Regierungschef Mischustin hat sich mit dem Coronavirus infiziert.
  • In Deutschland wurden neue Lockerungen bekannt: Spielplätze, Museen und Zoos sowie Kirchen dürfen unter Auflagen geöffnet werden. Am 6. Mai soll entschieden werden, unter welchen Bedingungen Schulen und Kindergärten öffnen können. Zur Grenzöffnung nach Österreich gaben sich Angela Merkel und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bedeckt. "Man muss nicht nach Österreich fahren", sagte Söder und regte an, Urlaub in Bayern zu machen.
  • Besuche in Wiener Pflegeheimen werden ab 4. Mai wieder möglich sein, wenn auch unter strengen Schutzmaßnahmen.
  • Die wichtigste Corona-Regel lautet: Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zur nächsten Person ein. (red, 30.4.2020)

Weitere Informationen

Die Ages beantwortet Fragen rund um das Coronavirus unter der Nummer 0800 555 621. Sollten Sie Symptome aufweisen, rufen Sie bei der landesweit gültigen Gesundheitshotline 1450 an.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus

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Aktuelle Covid-19-Situation in Österreich (Ages)

Bestätigte Fälle und Testungen in Österreich (Gesundheitsministerium)

Hinweise zur Situation und Verhaltensregeln in mehreren Fremdsprachen (Integrationsfonds)