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Strache-Prozess: Richterin will nach WKStA-Antrag mehr Zeugen hören und heute kein Urteil fällen

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Staatsanwaltschaft weitet Vorwürfe gegen Strache aus. Er soll im Speziellen auch den FPÖ-Abgeordneten Hübner beeinflusst haben. Die Richterin lädt Hübner und weitere Zeugen aus der FPÖ. Ende August geht die Verhandlung weiter


Der vierte Tag im Prozess gegen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller war am Freitagvormittag schon nach anderthalb Stunden wieder zu Ende. Richterin gab bekannt, am Freitag kein Urteil zu fällen. Die Verhandlung geht am 23. und 27. August weiter, dann will die Richterin noch weitere Zeugen aus den Reihen der FPÖ hören. So etwa den Bundesratsmandatar Johannes Hübner, der bis 2017 im Nationalrat saß.

Zuvor hatten am Donnerstagnachmittag die Staatsanwälte von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch Beweisanträge gestellt – sie wollen zum einen die Unterlagen zu jener 2000-Euro-Spende von Oktober 2016, die Klinikbetreiber Grubmüller "vergessen" hatte, wie er aussagte. Gefunden habe er die in seinen Kontounterlagen am Mittwochabend, nachdem ihn die WKStA damit konfrontiert hatte.

Strafantrag ausgeweitet

Zu Beginn der Verhandlung am Freitagmorgen gab die WKStA bekannt, dass sie den Strafantrag gegen die Angeklagten ausweitet. Durch die neu aufgetauchte Spende von 2.000 Euro (in 2016) plus den bekannten 10.000 Euro (in 2017), geht es nun insgesamt um 12.000 Euro.

Auf bei Strache beläuft sich der Vorwurf der Bestechlichkeit wegen der neu aufgetauchten Spende nun auch 12.000 Euro. Strache sagte am Freitagvormittag erneut aus, dass er sich an die 2000 Euro aus 2016 nicht erinnern könne. Spenden seien für die FPÖ nicht wichtig gewesen, meinte er. Er habe jedenfalls "nichts genommen" beteuerte er wiederholt– soll heißen, keine Spende als Motivation für das Engagement zugunsten seines Freundes Grubmüller.

Den Juristen Hübner will Strache damals zum Thema Prikraf wegen dessen rechtlicher Expertise beigezogen haben, deshalb habe er Hübner auch zu einer Pressekonferenz mit Grubmüller in Sachen Privatkliniken bestellt. Er habe den "Misstand" im Prikraf gegenüber Hübner als "Sauerei" deklariert, erinnert sich Strache. Laut Strafantrag habe Strache im Rahmen der Bestechlichkeit auch Hübner beeinflusst. Letzterem wird allerdings kein Vorwurf gemacht.

Vier weitere Zeugen

Die Staatsanwälte beantragten zudem zwei weitere Zeugen: Auch der FPÖ-Jurist Peter Fichtenbauer soll von Strache mit der Causa Grubmüller/Prikraf befasst worden sein. Außerdem soll Straches Mitarbeiter aus der Pressestelle gehört werden. Er war in die Erstellung jenes Initiativantrags der FPÖ im Juni 2017 rund um den Prikraf involviert, der einen der Hauptpfeiler im Strafantrag der WKStA bildet. Ein Antrag, den etliche Zeuge als eigentlich unerheblich beschrieben. Die damalige FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch nannte ihn "politisch sinnlos", weil er nicht verhandelt war und mit Ablauf der Legislaturperiode sowieso ungültig wurde. Zur Erinnerung: Im Herbst 2017 wurde gewählt.

Auch die Richeterin selbst lädt einen weiteren Zeugen: einen Beamten aus dem Ministerium, der bei einer Besprechung mit Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) dabei war, gemeinsam mit Strache und Anwalt Helmut Grubmüller. Die Exministerin hatte am Donnerstag als Zeugin ausgesagt.

DER STANDARD hat live berichtet. (gra, ta, 9.7. 2021)