Wien - Die Preisfinder der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) "erschnüffeln" ab sofort auch im Internet die günstigsten Kaufangebote für Verbraucher. In einem Wiener Internet-Cafe wurde am Donnerstag, der erste virtuelle Marktplatz Österreichs präsentiert. Kernstück dieser Web-Plattform sind die so genannten "Rückwärtsauktionen". Das Prinzip ist denkbar einfach: Kunden geben ihre Produkt-Wünsche und die Ausgangspreise bekannt, und die Händler unterbieten sich anschließend untereinander. "Die Konsumenten sollen aus dem verfügbaren Angebot das Maximum herausholen", betonte AKNÖ-Präsident Josef Staudinger. "Damit besteht nun die Chance auf eine Sozialpartnerschaft zwischen Käufer und Händler." Bereits während der Präsentation klinkten sich zahlreiche Interessenten auf der Homepage preisfinder.at ein und begaben sich auf die Suche nach den billigsten Preisen. Teilnehmer-Zahl soll erhöht werden Die Preisfinder der AKNÖ waren schon in den vergangenen vier Jahren ständig auf Recherche - mit der Internet-Präsenz soll nun die Zahl der Teilnehmer deutlich erhöht werden. Ab einem Warenwert von 250 Euro werden Preise verglichen und dem Verbraucher innerhalb von wenigen Tagen entweder per Post, E-Mail oder SMS bekannt gegeben. Bei einer erfolgreichen Recherche verrechnet die AKNÖ eine Provision von 30 Prozent der gefundenen Preisdifferenz, jedoch allerhöchstens 100 Euro. Für AKNÖ-Mitglieder ist eine Suche pro Jahr gratis. "Oft wurde zu unrecht behauptet, dass wir damit die Existenz der kleinen Händler bedrohen - doch genau das Gegenteil ist der Fall", bekräftigte Staudinger. Die Bilanz der Preisfinder kann sich jedenfalls sehen lassen: In vier Jahren wurden bisher insgesamt 10.000 Recherchen durchgeführt und mehr als 100.000 Angebote eingeholt. Die Ersparnis für den Käufer beträgt im Schnitt neun Prozent, zwei von drei Nachforschungen verliefen erfolgreich. Für Wirtschaftstreibende ist das Registrieren gratis, die Daten der Verbraucher sind anonym. Nach Angaben der AKNÖ führen derzeit rund 80 Prozent der Preisrecherchen im Endeffekt auch zum Kaufabschluss. Kaufzwang besteht nach der Beauftragung der Preisfinder zwar keiner, die Provision wird jedoch auf jeden Fall einbehalten. (APA)