Brüssel - Die EU-Kommission geht gerichtlich gegen das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor. Die Kommission hat wegen des Gesetzes eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen. Die Kommission teilte am Donnerstag in Brüssel mit, dieses Gesetz benachteilige nach ihrer Einschätzung Unternehmen aus anderen EU-Staaten, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. So müssten diese Unternehmen Auflagen erfüllen, die für deutsche Mitbewerber nicht gelten würden. Unter anderem monierte die Kommission, dass nicht in Deutschland niedergelassene Unternehmen zur Entsendung Lohnabrechnungen und andere Dokumente für teures Geld übersetzen lassen müssten. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz regelt Mindestlöhne und Sozialleistungen vor allem für Bauarbeiter, die aus anderen EU-Staaten zur Arbeit nach Deutschland geschickt werde. (APA/Reuters)