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Wien - Österreich hat den Staatsvertrag von 1955 nicht zur Gänze erfüllt: Zu diesem Ergebnis kommt die Historikerkommission. Deren Analyse zeigt eine Nichterfüllung im Bereich der Naturalrestitution für Rückstellung von entzogenen Bestandrechten auf. Diese wurden erst mit dem Washingtoner Entschädigungspaket von 2001 berücksichtigt. Nur unzureichend umgesetzt worden seien die Fristenregelungen des Staatsvertrags. Und es fehlte schließlich an einem rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Ausfolgung des entzogenen Vermögens gegen die Sammelstellen. Sammelstellen 1957 wurden zwei Sammelstellen eingerichtet, und zwar für jene Vermögenswerte, die nicht zurückgefordert werden konnten oder die erbenlos geblieben waren. Ihre Aufgabe bestand darin, die Rückstellungsansprüche bezüglich derartiger Vermögen geltend zu machen, die rückgeforderten Vermögen zu verwerten und den Erlös schließlich an Opfer des Nationalsozialismus in Österreich zu verteilen. Sammelstelle A war für die Erfassung jener Vermögen zuständig, deren Eigentümer am 31. Dezember 1937 Mitglied der israelitischen Religionsgemeinschaft gewesen war. Sammelstelle B war für das nicht beanspruchte Vermögen der übrigen Verfolgten zuständig. Ein Detail: Wer nicht IKG-Mitglied war, aber von den Nazis als jüdisch eingestuft worden war, fiel unter die Sammelstelle B. (APA)