Wien - Die Regierung nennt es "Verwaltungsvereinfachung", Opposition und Autofahrerklubs sprechen von einer "bedenklichen Geldbeschaffungsaktion". Gemeint ist die am Donnerstag im Verkehrsausschuss von VP und FP beschlossene Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes, mit der die Höchststrafe von Anonymverfügungen im Straßenverkehr von 72 Euro auf 218 Euro hinaufgesetzt wurde.Beabsichtigt ist nicht die Verteuerung von Delikten, sondern die Möglichkeit, auch mittelschwere Vergehen, die bisher mit Anzeigen bedacht wurden, mit einer Anonymverfügung zu erledigen. Damit, so das Proargument, würde der Unabhängige Verwaltungssenat entlastet. Gegenargument: "Verkehrssünder könnten daraus ableiten, künftig auch bei schweren, sprich teureren, Vergehen einem Verwaltungsstrafverfahren und damit der Tatregistrierung unter ihrem Namen zu entgehen", kritisiert der ÖAMTC. Notorische Schnellfahrer blieben damit anonym, ergänzt der Verkehrsclub Österreich. Verkehrspädagogisch sei die Novelle ein Fehler. Dass sich das allgemeine Strafniveau durch die Novelle erhöht, ist nicht auszuschließen. In Österreich existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog, die Bemessung ist Ländersache. Die Untergrenze für 20 km/h zu viel etwa liegt bei 40 Euro, in Belgien werden dafür 200 Euro kassiert. (simo, DER STANDARD Printausgabe 5.7.2002)