Inland
Bekenntnis zur Republik spaltet Cartellverband
Verbindungen: Es wurde Druck ausgeübt
Wien - Im Österreichischen
Cartellverband (ÖCV) hängt
der Haussegen schief. Seit der
Generalversammlung Anfang
Mai bekennt sich der CV "zur
souveränen, demokratischen
Republik Österreich". Und das
augenscheinlich nicht zur
Freude aller Cartellbrüder.Bis Ende Juni hat bereits die
vierte Verbindung schriftlich
Beschwerde beim Präsidenten
des Cartellverbandes, Wolfgang Schrammel, eingelegt.
Der Tenor aller Resolutionen:
Delegierte seien unter Druck
gesetzt worden. So heißt es
etwa in dem Vereinsbeschluss
der Wiener Verbindung Marco-Danubia wörtlich: "Es
wurde im Rahmen der Diskussion des Antrages IV - Satzungsänderung: Bekenntnis
zur demokratischen Republik
Österreich - vor persönlichen
Angriffen und Beleidigungen
nicht zurückgeschreckt." Delegierte, die den Antrag ablehnten, seien "mit massivem
Druck zum Verlassen des
Saales aufgefordert" worden.
"Es wurde kein Druck ausgeübt. Ich weise das auf das
Entschiedenste zurück", sagt
Schrammel, Verbindungsname Marc Anton, im Gespräch
mit dem Standard. Er ist um
Schadensbegrenzung bemüht:
Das Bekenntnis zur Republik
Österreich sei bei den zirka
13.000 Mitgliedern selbstverständlich, der Protest komme
von Einzelnen. Außerdem
hätten die Vertreter dieser vier
Verbindungen bei der Generalversammlung - zumindest
teilweise - mitgestimmt oder
seien "rausgegangen".
Zeichen des Unmuts
Unter den "Protestierern"
ist auch die Wiener Bajuvaria
- die Verbindung von Bundespräsident Thomas Klestil.
Deren Obmann, Josef Mantl
(Verbindungsname: Hochriegl), erklärt: "Es gibt in unserer Verbindung einzelne Mitglieder, die das Gefühl hatten,
dass hier Druck ausgeübt
worden ist. Daher auch diese
Stellungnahme."
Konsequenzen erwartet der
Bajuvaren-Obmann keine. Es
sei einfach nur darum gegangen, dem "Unmut Ausdruck
zu verleihen". Er selbst könne
diesen Eindruck allerdings
"nicht bestätigen". "Hochriegl" hat für den Republik-
Beschluss bei der Generalversammlung gestimmt. (Peter Mayr/DER STANDARD, Printausgabe, 6./7.7.2002)