Telekom
Deutscher Bundestag macht Weg frei für Call-by-Call im Ortsnetz
Regionalanbieter und Gewerkschaften fürchten Dumping-Angebote
Der Bundestag hat am Freitag den Weg für die
Einführung von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz freigemacht. Die
Bundesregierung will mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Telefonkunden noch in diesem Jahr Gespräche über eine
betreiberabhängige Vorwahl ermöglichen und rechnet dadurch mit
Preissenkungen für die Verbraucher. Bisher ist die Wahl des Anbieters
bei einzelnen Gesprächen nur bei Fern- und Auslandsverbindungen
möglich. Mit dem Gesetz muss sich am kommenden Freitag auch der
Bundesrat befassen.EU-Auflagen wurde nachgekommen
Bei Call-by-Call wird eine anbieterabhängige Nummer mit fünf bis
sieben Ziffern vor der eigentlichen Telefonnummer gewählt. Anbieter
müssen nicht über eigene Leitungen verfügen, sondern können diese von
Netzbetreibern wie der Telekom mieten. Die Bundesregierung kommt mit
der Änderung des Telekommunikationsgesetzes einer Vorgabe der
EU-Kommission nach, bis spätestens Dezember Call-by-Call auch im
Ortsnetz zuzulassen.
Die Verbraucher hatten in den vergangenen Jahren stark von
Call-by-Call im Fernbereich profitiert. Von Ende 1997 bis Anfang
dieses Jahres sanken die Tarife etwa für Ferngespräche in Deutschland
an Werktagen je nach Tageszeit um bis zu 90 Prozent; bei
Auslandsverbindungen gingen die Preise ebenfalls deutlich zurück.
Vergleichbare Preisstürze im Ortsnetz sind aber unwahrscheinlich,
denn dort sind die Margen deutlich geringer.
Gegen Call-by-Call im Ortsnetz stemmen sich neben der Deutschen
Telekom, die in diesem Bereich noch über einen Marktanteil von 97
Prozent verfügt, auch mehrere Regionalanbieter, die bereits eigene
Leitungen gelegt haben. Sie fürchten, dass ihre Investitionen durch
Dumping-Angebote zunichte gemacht werden. Auch die
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di läuft gegen die Call-by-Call-Pläne
Sturm und warnt vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze.(APA/AFP)