Union verspricht, rot-grünes Zuwanderungsgesetz zu stoppen
Redaktion
,
Beckstein: Zuwanderung im Wahlkampf thematisieren
Aber kein "Ausländerwahlkampf"
München - Die Zuwanderungsproblematik in Deutschland
muss nach Ansicht von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU)
auch Thema im beginnenden Bundestagswahlkampf sein. Es sei Aufgabe
der demokratischen Parteien, die Themen aufzugreifen, die die
Menschen bewegten, sagte Beckstein am Sonntag.
Andernfalls bestehe die Gefahr dass extremistische Gruppierungen sich
des Themas bemächtigten: "Wenn man ein solches Thema nicht aufgreift,
wird sich der Wähler jemanden suchen, der das tut."
Beckstein betonte, es werde seitens der Union auf keinen Fall
einen "Ausländerwahlkampf" geben. Sachlich und ohne Emotionalisierung
müsse über Zuzug und Integration von Ausländern gesprochen werden.
Das Thema habe im Wahlkampf aber nicht die erste Priorität. "Die
Zuwanderungsproblematik ist ein Wahlkampfthema der zweiten Priorität.
Vorrang haben die Themen Arbeit, Wirtschaft, Steuern und Soziales",
sagte Beckstein.
Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) hatte sich am Samstag
beim Landesparteitag der nordrhein-westfälischen CDU in Siegen
ebenfalls dafür ausgesprochen, auch im Bundestagswahlkampf über die
Zuwanderung zu sprechen. Man könne Themen, die die Bevölkerung
interessieren, nicht aus dem Wahlkampf lassen, sagte Stoiber.
Beckstein unterstrich, dass eine Unions-geführte Bundesregierung
das rot-grüne Zuwanderungsgesetz stoppen werde. "Ziel ist es, dass
das Gesetz gar nicht erst zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt." Danach
müsse ein neues Gesetz erarbeitet werden - voraussichtlich in
Zusammenarbeit mit einem Koalitionspartner. Beckstein zeigte sich
zuversichtlich, dass mit der FDP ein Kompromiss erzielt werden könne,
auch wenn sich die Liberalen bereits gegen eine Änderung des rot-
grünen Zuwanderungsgesetz ausgesprochen haben: "Hier ist eine
Einigung durchaus möglich." (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.