Wien - Die Elite der heimischen Geburtsmedizin diskutiert heftig um die Praxis später Schwangerschaftsabbrüche und eine neue ethisch umstrittene Methode. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner jüngsten Ausgabe. Anlassfall Gerhard Bernaschek, der Leiter der Pränataldiagnostik am Wiener AKH, hatte in Schreiben an den Bundeskanzler und den Wiener Erzbischof den Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde am AKH, Peter Husslein, angegriffen. Husslein habe in seiner Ordination erstmals in Österreich einen Fetozid vornehmen lassen: dabei wird der Fötus im Mutterleib durch eine Herzinjektion getötet. Der Eingriff war in der 26. Schwangerschaftswoche an einem mit Spina bifida (offene Rückenmarksspalte) diagnostizierten Embryo vorgenommen worden. Husslein sagte dazu gegenüber "profil": "Ich stehe dazu, dass dieses Kind eine entsetzliche Prognose gehabt hätte und daher die Diagnose zum Abbruch und daher zur Tötung richtig war - weil jeder Schwangerschaftsabbruch einer Tötung gleichkommt." De-facto-Praxis verwerflich Ethisch verwerflich, so Husslein, finde er die derzeitige Praxis bei Spätabbrüchen, wo "mit hohen Prostaglandin-Dosen Wehen ausgelöst werden in der Hoffnung, dass der Fötus in Folge dieser Wehen stirbt, was manchmal erst nach der Geburt geschieht". Den in England und Deutschland angewandten Fetozid sehe er dagegen "bei aller Vorsicht und entsprechender Indikation ethisch geboten". Endbericht des Arbeitskreises Wie "profil" weiter berichtet, nimmt auch der noch unveröffentlichte Endbericht des von Sozialminister Herbert Haupt (F) eingerichteten Arbeitskreises zu Schwangerschaftsabbrüchen Stellung. Spätabbrüche, heißt es darin, sollten eingeschränkt werden, "da in diesem Stadium der Abbruch zumeist nur durch die gezielte Tötung im Mutterleib (Fetozid) erfolgen kann, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf". Einschränkungen schlägt der Arbeitskreis nicht im Strafrecht, sondern durch neue Bestimmungen im Ärztegesetz vor. Nach der 22. Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche nur noch durchgeführt werden, "wenn nicht mit der Geburt eines lebensfähigen Kindes gerechnet werden kann". (APA)