Abtreibung
Mann diskutiert wieder
Von Haupt eingerichteter Arbeitskreis ist für Einschränkung von Spätabbrüchen
Wien - Die Elite der heimischen Geburtsmedizin diskutiert
heftig um die Praxis später Schwangerschaftsabbrüche und eine neue
ethisch umstrittene Methode. Das berichtet das Nachrichtenmagazin
"profil" in seiner jüngsten Ausgabe. Anlassfall
Gerhard Bernaschek, der Leiter
der Pränataldiagnostik am Wiener AKH, hatte in Schreiben an den
Bundeskanzler und den Wiener Erzbischof den Vorstand der
Universitätsklinik für Frauenheilkunde am AKH, Peter Husslein,
angegriffen. Husslein habe in seiner Ordination erstmals in
Österreich einen Fetozid vornehmen lassen: dabei wird der Fötus im
Mutterleib durch eine Herzinjektion getötet.
Der Eingriff war in der 26. Schwangerschaftswoche an einem mit
Spina bifida (offene Rückenmarksspalte) diagnostizierten Embryo
vorgenommen worden. Husslein sagte dazu gegenüber "profil": "Ich
stehe dazu, dass dieses Kind eine entsetzliche Prognose gehabt hätte
und daher die Diagnose zum Abbruch und daher zur Tötung richtig war -
weil jeder Schwangerschaftsabbruch einer Tötung gleichkommt."
De-facto-Praxis verwerflich
Ethisch verwerflich, so Husslein, finde er die derzeitige Praxis
bei Spätabbrüchen, wo "mit hohen Prostaglandin-Dosen Wehen ausgelöst
werden in der Hoffnung, dass der Fötus in Folge dieser Wehen stirbt,
was manchmal erst nach der Geburt geschieht". Den in England und
Deutschland angewandten Fetozid sehe er dagegen "bei aller Vorsicht
und entsprechender Indikation ethisch geboten".
Endbericht des Arbeitskreises
Wie "profil" weiter berichtet, nimmt auch der noch
unveröffentlichte Endbericht des von Sozialminister Herbert Haupt (F)
eingerichteten Arbeitskreises zu Schwangerschaftsabbrüchen Stellung.
Spätabbrüche, heißt es darin, sollten eingeschränkt werden, "da in
diesem Stadium der Abbruch zumeist nur durch die gezielte Tötung im
Mutterleib (Fetozid) erfolgen kann, die einer besonderen
Rechtfertigung bedarf".
Einschränkungen schlägt der Arbeitskreis nicht im Strafrecht,
sondern durch neue Bestimmungen im Ärztegesetz vor. Nach der 22.
Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche nur noch durchgeführt werden,
"wenn nicht mit der Geburt eines lebensfähigen Kindes gerechnet
werden kann". (APA)