Linz - Nach der Auseinandersetzung der vergangenen Wochen gebe es nun "ein sehr gutes Ergebnis, das die Länder erzielt haben". So kommentierte Salzburgs Landeshauptmann Franz Schausberger (V) bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit seinem Amtskollegen Josef Pühringer (V) am Montagnachmittag in Mondsee die Einigung über die ASVG-Novelle. Alle Punkte, welche man als Voraussetzung für eine Zustimmung genannt habe, seien erfüllt worden", sagte Schausberger."Vor zwei Wochen war die Verhandlungsbereitschaft Null, nun ist die Republik wieder in Ordnung. Es war richtig, dass sich die Länder gewehrt haben", sagte Pühringer. Man werde nun den VP-Nationalratsabgeordneten aus Oberösterreich und Salzburg empfehlen, dem Vorschlag zuzustimmen, sagten die beiden Länderchefs. Es sei gelungen, eine "wasserdichte Festlegung" darüber zu finden, dass die gesunden Krankenkassen ihr Geld auch wieder zurückbekommen, erklärte Schausberger. Die nun vorliegende Lösung könne man vertreten. "Ich wäre froh, müssten wir diese Aktion nicht machen", meinte der oberösterreichische Landeshauptmann. Die Regierung löse ein Problem, das sie von den Sozialisten übernommen habe. Diese hätten die Misere bei den Krankenkassen herbeigeführt. Besonders zufrieden sind Schausberger und Pühringer darüber, dass es gelungen ist, dass der Hauptverband einen Teil seiner Rücklagen zur Verfügung stellen muss und damit die Darlehenssumme reduziert wird. "Wir haben nicht eingesehen, dass wir Darlehen geben, wenn der Hauptverband Rücklagen hat und bis dato nicht bereit ist, seinen Beitrag zu leisten", erläuterte Schausberger. Nun muss der Hauptverband 20 Millionen Euro an Rücklagen beisteuern. Die Tilgung der Darlehen wäre durch die ausverhandelte Regelung "doppelt abgesichert", zeigte sich Schausberger zufrieden. Durch die gesetzliche Verankerung von Reformzielen in den defizitären Krankenkassen sei es möglich, dass "Reformunwillige erstmals an die Kandarre genommen werden können", meinte Pühringer. Die Botschaft laute: Entweder Reform oder kein Geld. Über den Verwaltungsrat haben die Länder die Möglichkeit zur Mitsprache, erläuterte der Landeshauptmann. Offen lassen sich die beiden Landeshauptleute die Möglichkeit einer Verfassungsgerichtshofsklage gegen die Novelle: "Das ist noch nicht endgültig vom Tisch", sagte Schausberger. Das könne man 2005 immer noch machen, wenn das Geld nicht zurückgezahlt werde. (APA)