Geschlechterpolitik
Steirische Schritte zur Gleichbehandlung
Kleiner Erfolg: Wohnbauförderung für homosexuelle Paare
Graz/Salzburg - Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden in Österreich nach wie vor in verschiedensten Lebensbereichen massiv diskriminiert. In der Steiermark und der Stadt Salzburg gibt es seit zwei Jahren deutliche Impulse von Rot-Grün, Ungleichheiten - etwa in Fragen der Wohnungsförderung und des Pflegeurlaubs - auszuräumen. Die Erfolge sind dabei in jedem Fall bescheiden.In der Steiermark brachten die Grün-Abgeordneten Edith Zitz und Ingrid Lechner-Sonnek im November 2000 eine Deklaration für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung im Landtag ein. Darin forderten sie, dass sich das Land zum Grundsatz, dass niemand wegen der Rasse, ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden dürfe, bekennen solle. Darüber hinaus solle im Rahmen der Möglichkeiten in der Gesetzgebung dafür Sorge getragen werden, konkret mit der Erlassung eines steirischen Antidiskriminierungsgesetzes.
Kleine Erfolge
Letzteres wurde bisher nicht beschlossen. Durch eine Stellungnahme der steirischen Landesregierung im April 2002 gibt es jedoch kleine Erfolge in Richtung Gleichstellung zu verbuchen. Darin wird einerseits betont, dass die Pflegefreistellung auch für gleichgeschlechtliche Paare offen steht - einen diesbezüglichen Vorstoß von VP-Landesrat Gerhard Hirschmann gab es bereits vor drei Jahren.
Andererseits hält die steirische Landesregierung in einer Generalklausel fest, dass alle landesrechtlichen Vorschriften, die für nicht verheiratete Lebenspartner gelten, auch im Sinne von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu interpretieren seien. Auch im steirischen Wohnbauförderungsgesetz sind ab sofort homosexuelle Paare gleichgestellt.
In Salzburg wurde im Jahr 2000 von der SPÖ, der Bürgerliste und dem LIF im Gemeinderat eine fast gleich lautende Deklaration für Gleichbehandlung eingebracht. Dort lassen auch kleine Fortschritte allerdings weiterhin auf sich warten. Vergangene Woche erkannten FPÖ und ÖVP einen diesbezüglich gestellten dringlichen Antrag die Dringlichkeit nicht zu, weshalb eine Stellungnahme frühestens im Herbst möglich sein wird.
Das bedeutet auch, dass im Wohnbauförderungsgesetz der Stadt Salzburg homosexuelle Paare weiterhin dezidiert ausgeschlossen sind. Obwohl sie nach dem neuen Bundes-Wohnungseigentumsgesetz genauso wie heterosexuelle Paare gemeinsam eine Wohnung erwerben dürfen. (Colette M. Schmidt, D
ER
S
TANDARD
, Print-Ausgabe, 8.7. 2002)