Wien - "Österreich ist in der Struktur der Arbeitsvermittlung und auch in anderen Fragen um Welten besser als die Deutschen es sind. Österreichs Arbeitsmarktservice ist schon ausgegliedert und hat bereits die schlanke Struktur, die in den Hartz-Empfehlungen für die deutsche Bundesanstalt für Arbeit vorgeschlagen wird." Das betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) im ORF-Morgenjournal. In Deutschland habe man sich die Reduzierung der durchschnittlichen Vermittlungsdauer von derzeit 33 Wochen auf 22 Wochen zum Ziel gesetzt, während sie in Österreich jetzt schon bei 15 Wochen liege. Nicht einmal prüfen will Bartenstein den Vorschlag, die Vermittlung Arbeitsloser über 55 nicht einmal mehr zu versuchen, sondern diese gleich in eine Art Frühpension zu schicken. Österreich wolle im Gegenteil den älteren Arbeitnehmern die Beschäftigung weiter schmackhaft machen und den Arbeitsmarkt öffnen. "Ein großes Frühpensionierungsprogramm als Belebung des Arbeitsmarktes zu verkaufen, das halte ich für völlig verkehrt", so Bartenstein. Keine staatliche Agentur Prüfenswert seien die Vorschläge über die Zumutbarkeitsbestimmungen oder über die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern. Eine staatliche Agentur, in der Arbeitslose "zwischengeparkt" werden, solle allerdings nicht geschaffen werden. Was aber in Wien, Oberösterreich und der Steiermark an Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und Privatvermittlern schon gut läuft, sollte aber auf ganz Österreich ausgedehnt werden, so Bartenstein. Der Vorschlag der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern könne in Österreich nicht umgesetzt werden, setzte der Minister fort. Zum einen seien die Aufgabengebiete zu verschieden und man solle nicht Sozial- und Arbeitsmarktpolitik vermischen, zum anderen lägen die Kompetenzen einmal beim Bund und einmal bei den Ländern. Die "Schnittstellenproblematik" sollte jedoch verbessert werden und das "One-Stop-Shop"-Prinzip eingeführt werden. Der vorgeschlagenen Bekämpfung von Schwarzarbeit durch so genannte "Ich-Agenturen" von Einzelpersonen, die in Deutschland bei Jahreseinkommen bis zu 15.000 Euro nur 10 Prozent Steuern zahlen und zum Teil ihre Arbeitslosenunterstützung behalten dürfen, kann Bartenstein nichts abgewinnen. Es gebe viele kleine Gewerbetreibende, die dieses Einkommen gar nicht erreichen. Es käme daher schnell zu einer Wettbewerbsverzerrung, wenn dank einer derartigen Regelung dazu verdienende Arbeitslose besser gestellt wären als kleine Selbstständige oder ein normaler Arbeitnehmer ohne die Benefizien eines Arbeitslosengeldes. (APA)