Arbeitsmarkt
"Österreichs Arbeitsvermittlung besser als Deutschlands"
Bartenstein: Vermittlungsdauer in Österreich ist kürzer
Wien - "Österreich ist in der Struktur der
Arbeitsvermittlung und auch in anderen Fragen um Welten besser als
die Deutschen es sind. Österreichs Arbeitsmarktservice ist schon
ausgegliedert und hat bereits die schlanke Struktur, die in den
Hartz-Empfehlungen für die deutsche Bundesanstalt für Arbeit
vorgeschlagen wird." Das betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister
Martin Bartenstein (ÖVP) im ORF-Morgenjournal. In Deutschland
habe man sich die Reduzierung der durchschnittlichen
Vermittlungsdauer von derzeit 33 Wochen auf 22 Wochen zum Ziel
gesetzt, während sie in Österreich jetzt schon bei 15 Wochen liege. Nicht einmal prüfen will Bartenstein den Vorschlag, die
Vermittlung Arbeitsloser über 55 nicht einmal mehr zu versuchen,
sondern diese gleich in eine Art Frühpension zu schicken. Österreich
wolle im Gegenteil den älteren Arbeitnehmern die Beschäftigung weiter
schmackhaft machen und den Arbeitsmarkt öffnen. "Ein großes
Frühpensionierungsprogramm als Belebung des Arbeitsmarktes zu
verkaufen, das halte ich für völlig verkehrt", so Bartenstein.
Keine staatliche Agentur
Prüfenswert seien die Vorschläge über die
Zumutbarkeitsbestimmungen oder über die Zusammenarbeit mit privaten
Arbeitsvermittlern. Eine staatliche Agentur, in der Arbeitslose
"zwischengeparkt" werden, solle allerdings nicht geschaffen werden.
Was aber in Wien, Oberösterreich und der Steiermark an Zusammenarbeit
zwischen Arbeitsmarktservice (AMS) und Privatvermittlern schon gut
läuft, sollte aber auf ganz Österreich ausgedehnt werden, so
Bartenstein.
Der Vorschlag der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern
könne in Österreich nicht umgesetzt werden, setzte der Minister fort.
Zum einen seien die Aufgabengebiete zu verschieden und man solle
nicht Sozial- und Arbeitsmarktpolitik vermischen, zum anderen lägen
die Kompetenzen einmal beim Bund und einmal bei den Ländern. Die
"Schnittstellenproblematik" sollte jedoch verbessert werden und das
"One-Stop-Shop"-Prinzip eingeführt werden.
Der vorgeschlagenen Bekämpfung von Schwarzarbeit durch so genannte
"Ich-Agenturen" von Einzelpersonen, die in Deutschland bei
Jahreseinkommen bis zu 15.000 Euro nur 10 Prozent Steuern zahlen und
zum Teil ihre Arbeitslosenunterstützung behalten dürfen, kann
Bartenstein nichts abgewinnen. Es gebe viele kleine Gewerbetreibende,
die dieses Einkommen gar nicht erreichen. Es käme daher schnell zu
einer Wettbewerbsverzerrung, wenn dank einer derartigen Regelung dazu
verdienende Arbeitslose besser gestellt wären als kleine
Selbstständige oder ein normaler Arbeitnehmer ohne die Benefizien
eines Arbeitslosengeldes. (APA)