In der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung für den Handel mit neuen Automobilen (GVO, EC 1475/95) gewährt die EU-Kommission umfassende Ausnahmen von der Wettbewerbsfreiheit. Das Automobil wird aber als sensibles Gut betrachtet, die Verordnung sollte vor allem Qualität in den Verkaufs-, Reparatur- und Wartungsnetzen garantieren - daher die Extrawurst. Die Verordnung wurde 1995 neu verfasst und läuft heuer im Herbst aus. Die Kommission sträubt sich gegen eine Verlängerung, weil Autohersteller die GVO missbrauchten und Händlern in Niedrigpreisländern verboten hatten, an Käufer aus Hochpreisländern zu verkaufen. (szem, DER STANDARD, Printausgabe 10.7.2002)