Parlament
§209: Khol will keine "Bubenprostitution"
Der ÖVP-Klubchef verteidigt kurz vor der Beschlussfassung im Nationalrat die Verschärfung des Sexualstrafrechts
Wien - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol hat in der Fernsehsendung
"Report" des ORF Dienstag abend die Verschärfung im Sexualstrafrecht
durch die Nachfolgeregelung zum Homosexuellen-Paragrafen 209
verteidigt. "Es geht nicht um Sexualpraktiken, nicht um sexuelle
Orientierung, sondern um die Not der 14- bis 18-jährigen. Wer da
wegschaut, hat kein Herz". Weil die 14- bis 18-jährigen Mädchen
bisher "vogelfrei" gewesen seien, "und weil die anderen verboten
waren, ist alles sehr clandestin, geheim, erfolgt. Das wurde sehr
zurückhaltend erfolgt. Wenn wir die Scheunen jetzt aufmachen, fahren
alle herein, wir werden dann eine Bubenprostition haben", warnt Khol. Die Verschärfungen im Sexualstrafrecht mit zwei neuen
Altersgrenzen von 16 bzw. 18 Jahren sollen "am Tag nach der
Verlautbarung" in Kraft treten, also kurz nach dem
Bundesrats-Beschluss am 25. Juli. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der
Paragraf 209 hinfällig.
Khol betonte, er würde einem Nationalrat nicht angehören wollen,
der "die Not der Jugend übersieht. Wenn ich die Verantwortung haben
müsste, dass das, was derzeit im Prater an jungen Mädchen geschieht,
auch an Buben geschieht, würde ich mein Mandat zurück legen". (APA)