Inland
Die Erklärung von Peter Kostelka und Rosemarie Bauer
Befürchtete und bereits eingetretene Schädigung der Institution Volksanwaltschaft
Wien - "In Anbetracht der befürchteten und bereits eingetretenen
Schädigung der Institution der Volksanwaltschaft, sehen wir uns
veranlasst, unser beider Auffassung von der Art und Weise der
Ausübung unseres Amtes als Volksanwälte klarzustellen: Weil wir uns
zur Verfassung, auf die wir angelobt wurden, und selbstverständlich
auch zur Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs (StGBl
1/1945) bekennen, lehnen wir die geschichtliche Interpretation von
Mag. Ewald Stadler ab. 1945 wurden Demokratie und Rechtsstaat in
Österreich wiedererrichtet. Die in der Verfassung einzigartige
Unabhängigkeit eines Volksanwaltes verpflichtet uns überdies zur
Zurückhaltung öffentlich zu partei- und gesellschaftspolitischen
Themen Stellung zu nehmen, die in keinerlei Zusammenhang mit unserer
Aufgabe und dem verfassungsgesetzlichen Auftrag stehen. Die bei uns hilfe- und ratsuchende Bevölkerung, ebenso wie die von
uns kontrollierte Verwaltung auf Bundes-, Landes-, und Gemeindeebene
haben ein Recht darauf, dass wir auch nur den Anschein einer
Befangenheit zu vermeiden versuchen. Aus diesem Grund haben wir auch
sämtliche Parteifunktionen zurückgelegt. Dessen ungeachtet steht es
jedermann frei, sich an jeden der drei Volksanwälte mit seinen
Problemen zu wenden. Wir haben unsere politische Gesinnung
keinesfalls abgelegt. Wir erachten es aber dem Amt abträglich, damit
in einen parteipolitischen Wettstreit bei gleichzeitiger Ausübung
unseres Amtes zu treten. Die Volksanwaltschaft bemüht sich seit
Jahren um einen Ausbau bzw. Erhalt ihrer Kontrollrechte. Wir glauben
dies aber nur dann erreichen zu können, wenn die Objektivität und
Unabhängigkeit unserer Amtsführung außer Zweifel steht. Wir haben
Volksanwalt Mag. Stadler über unsere Auffassung in der kollegialen
Sitzung am 9.7.2002 in Kenntnis gesetzt."(APA)