Berlin - Der Verzicht der Länder auf eine Enttarnung weiterer V-Leute hat die Diskussion um die Fortsetzung des NPD-Verbotsverfahrens in Deutschland neu angeheizt. Die FDP forderte am Mittwoch Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, ihre Verbotsanträge zurückzuziehen. Das Bundesinnenministerium sieht die Erfolgschancen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen nicht beeinträchtigt. Ähnlich äußerten sich die im Bundesrat federführenden Landesregierungen Bayerns und Niedersachsens. Das Verfassungsgericht hatte das NPD-Verfahren im Jänner vorläufig gestoppt, weil bekannt geworden war, dass in den Verbotsanträgen Äußerungen von V-Leuten als Beweis aufgeführt sind. Bis zum 31. Juli müssen Bund und Länder eine schriftliche Stellungnahme dazu in Karlsruhe einreichen. Am 8. Oktober findet eine Anhörung im Gericht statt, anschließend fällt die Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens. Wie das bayerische Innenministerium am Mittwoch bestätigte, hatten sich die Innenminister der Länder bereits Anfang Juni darauf verständigt, die Namen der V-Leute weiter geheim zu halten. Damit wolle man verhindern, dass auch die NPD von der Tätigkeit der Verfassungsschutz-Informanten Kenntnis erhält. Der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, Jürgen Wittenberg, sagte, die Länder sähen "weiter die Notwendigkeit des Quellenschutzes". Die Prozessvertreter würden noch an der aus Karlsruhe erbetenen Stellungnahme arbeiten. Dabei sei es schwierig die Interessen aller 16 Länder unter einen Hut zu bringen. Man wolle dem Gericht die Arbeit so einfach wie möglich machen und zugleich darauf achten, dass Personen nicht gefährdet würden. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, sagte in Berlin, er sehe "keinerlei Beeinträchtigung" des Verbotsverfahrens. Die V-Leute des Bundesverfassungsschutzes in den NPD-Verbotsanträgen sind nach Angaben des Innenministerium bereits bekannt. Lingenthal sagte, es sei nun Sache der Länder, ob sie die Namen ihrer V-Leute in Karlsruhe preisgeben wollen. Das Verfassungsgericht hatte die Antragsteller unter anderem aufgefordert mitzuteilen, welche Führungsfunktionäre der NPD seit 1996 mit Verfassungsschutzämtern, der Polizei und Nachrichtendiensten zusammenarbeiteten. Falls die Angaben nicht gemacht werden könnten, müssten Gründe dafür angegeben werden. (APA/AP)