Österreich
Deutschland: Zwölf Jahre Haft für tausendfachen sexuellen Missbrauch
Für fünf Kinder war der Missbrauch für acht Jahre nahezu Alltag
Kassel- Wegen des sexuellen Missbrauchs von fünf
Kindern in mehr als 1.000 Fällen hat ein Gericht in Kassel am
Mittwoch einen 34-jährigen Mann zu einer zwölfjährigen
Gefängnisstrafe verurteilt. Der gelernte Koch wurde für schuldig
befunden, zwischen April 1994 bis zu seiner Verhaftung im März 2001
die fünf Kinder seiner Lebensgefährtin 1.034 Mal sexuell missbraucht
zu haben.Missbrauch war nahezu Alltag
"Das ist eine Großpalette an Scheußlichkeiten und eine absolute
Perversion", sagte Richter Wolfgang Löffler. Ein Kind habe in der
Vernehmung berichtet, dass der Missbrauch "schon fast etwas
Alltägliches" gewesen sei. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der
Übergriffe neun Jahre oder älter. Nach Erkenntnissen des Gerichts
hatte der Verurteilte sich an den Kindern in seinem Büro oder in
deren Kinderzimmer zeitweise täglich vergangen. Die Kinder, drei
Mädchen und zwei Jungen, seien teilweise gezwungen worden, auch
untereinander sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Ein Kind habe
den Missbrauch anfangs über sich ergehen lassen, damit die
Geschwister verschont blieben.
Kinder haben Missbrauch aus Angst vor dem Heim verschwiegen
"Mit diesem Strafprozess sind die Dinge für die Opfer nicht
aufzuarbeiten", sagte Löffler. Die Kinder hatten den jahrelangen
sexuellen Missbrauch verschwiegen, weil sie fürchteten, sonst ins
Heim zu müssen. Strafmildernd wertete das Gericht das volle
Geständnis des 34-Jährigen. Der Täter ist laut psychiatrischem
Gutachten voll schuldfähig.
Täter hat keinerlei Schuld- und Schamgefühle entwickelt
Der Gutachter hatte bei dem gelernten Koch festgestellt, dass er
wegen seiner Taten keinerlei Schuld- und Schamgefühle entwickelt
habe. Vielmehr habe er den Missbrauch als "sexuelle Spielchen"
abgetan. Bei ihm liege eine Persönlichkeitsstörung vor und er sei als
"sexuell verwahrlost" anzusehen.
Anzeige durch die Mutter un dälteste Tochter
Mit dem Urteil folgte das Gericht in vollem Umfang den Forderungen
der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die von der Mutter der
Kinder sowie ihrer ältesten Tochter angestrengt worden war.(APA)