Unternehmen
DO & CO streckt Kapitalrahmen
Raiffeisen-Generalanwalt Konrad neu im Aufsichtsrat
Wien - Die Aktionäre des börsenotierten Wiener
Gastronomiekonzern DO & CO haben den Vorstand in der
Hauptversammlung am Mittwoch ermächtigt, das Grundkapital von derzeit rund 11,8
Mill. Euro bis zum 30. Juni 2007 um maximal die Hälfte durch Ausgabe
von bis zu 812.000 jungen Aktien zu erhöhen. Eine Kapitalaufstockung
um bis zu rund 5,9 Mill. Euro kann allenfalls in mehreren Tranchen
erfolgen. Das bisher genehmigte Kapital wurde von der
Hauptversammlung widerrufen.Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad wird neu in den Aufsichtsrat bei DO & CO einziehen.
Der bisher dreiköpfige Aufsichtsrat umfasst nun vier Personen - neben Konrad, der als einfaches Mitglied neu hinzustößt, Waldemar Jud (Vorsitz), Werner Sporn (Stellvertreter) und Georg Thurn-Vrints (Mitglied).
Interesse an Airest
An einem Einstieg beim Airline-Caterer Airest ist DO & CO
weiterhin interessiert. Finanzvorstand Franz Kubik sagte dazu im
Anschluss an die heute, Mittwoch, stattgefundene Hauptversammlung
aber lediglich: "Es gibt Gespräche."
Wie berichtet halten die Austrian Airlines (AUA) 35 Prozent an der
Airest, der zur insolventen Swissair-Gruppe gehörende Caterer Gate
Gourmet hat ebenfalls 35 Prozent, der Rest gehört der
Lufthansa-Catering-Tochter LSG. Alle drei sind nach früheren
Medienberichten "übereingekommen, noch heuer Veränderungen in der
Eigentümerstruktur vorzunehmen".
Dividende unverändert
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2001/2002, in dem ein um 2,4
Prozent höherer Gruppenumsatz von 91,8 Mill. Euro und mit 3,5 Mill.
Euro ein um 4,2 Prozent verbesserter Betriebsgewinn eingefahren
werden konnte, zahlt DO & CO eine unveränderte Dividende von 50 Cent
je Aktie.
Über sein bisheriges Aktienrückkaufprogramm (bis maximal 10
Prozent des Grundkapitals)hat DO & CO bisher 6 Prozent eigene Aktien
zurückerworben. Abgeändert wurde in der Hauptversammlung die
"Rückkaufformel". Künftig darf der Gegenwert den Aktienkurs der
letzten drei Handelstage um nicht mehr als 25 Prozent über- oder
unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können unter anderem
eingezogen oder auch als Akquisitionswährung eingesetzt werden. (APA)