Natur
Tier-Schmuggel nach Österreich geht zurück
Dennoch Aufruf, auf "lebende Souvenirs" aus dem Urlaub verzichten + Anekdote
Wien - Die Einfuhr lebender Wildtiere, die in ihren
Ursprungsländern vom Aussterben bedroht sind, nimmt in Österreich
nach offiziellen Angaben sukzessive ab. Dafür steigt allerdings die
Menge von beschlagnahmten Erzeugnissen, die aus geschützten Tieren
hergestellt werden, seit mehreren Jahren an. Das geht aus einer
Statistik hervor, die das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für
das Jahr 2001 erstellt hat. Gängiges Schmuggelgut sei nach wie vor
Kaviar, auch die "schwarze" Einfuhr von Trophäen und Souvenirs
bereite weiterhin Sorgen. Dank der immer strengeren Zollkontrollen an den Grenzübergängen und
Flughäfen häufen sich die Beschlagnahmungen von illegal gehandelten
Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterliegen.
Auf der Liste der lebenden Tiere, die laut der vom Umweltministerium
erstellten Statistik im Jahr 2001 beschlagnahmt wurden, finden sich
unter anderem 175 Schildkröten, 190 Chamäleons, drei Leguane, zwei
Warane und ein Kaiman. Weiters wurden 91 Kilogramm Kaviar, 67
Fechterschnecken, 44 Stück Korallen, vier Riesenmuscheln, neun Felle
von Leopard, Gepard und Ozelot sowie acht Stück
Elfenbeinschnitzereien aus dem Stoßzahn eines Afrikanischen Elefanten
konfisziert.
Aber auch einzelne illegale Jagdtrophäen von "Exoten"
wie Abgottschlange oder Kaiserskorpion wurden von aufmerksamen
Zollfahndern entdeckt. Die lebenden Tiere, die bei der illegalen
Einfuhr beschlagnahmt wurden, konnten in Tiergärten und Tierparks
artgerecht untergebracht werden.
Appell
Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer appelliert an
alle Reisenden, auf das Mitbringen von "lebenden Souvenirs" und von
Andenken aus Tierprodukten zu verzichten. "Der Handel mit geschützten
Tier- und Pflanzenarten ist einer der Hauptgründe, warum viele
Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr zurückgehen",
betonte der Minister. Auf Souvenirs wie Elfenbeinschmuck, Korallen,
Muscheln, Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Spinnen, Echsen,
Pfeilgiftfröschen und Produkten aus Krokodilleder sollte der
verantwortungsvolle Tourist besser verzichten. Durch überlegten
Souvenirkauf und vor allem Nichtkauf könne jeder Urlauber zum
Artenschutz beitragen und sich selbst viel Ärger ersparen.
Genehmigungspflichtig
Die Einfuhr oder Ausfuhr eines lebenden Tieres oder eines
Erzeugnisses nach Österreich ist nur möglich, wenn eine Genehmigung
vorliegt, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen entspricht. Wird
der Urlaub unter der Voraussetzung angetreten, sich ein
entsprechendes Andenken mitzubringen, sollte man sich unbedingt mit
dem Umweltministerium in Kontakt setzen. Die zuständige Naturschutz-
Abteilung informiert darüber, welche Dokumente für eine Ausfuhr oder
Einfuhr notwendig sind. Eine solche Bescheinigung ist übrigens auch
für streng geschützte Arten notwendig, die im Inland nachgezüchtet
werden.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Seine
Umsetzung soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten vor dem
Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein
umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten
vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt
sich zwischen 730 und 36.340 Euro. Für besonders schwere Verstöße
drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
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... und hier noch die versprochene Anekdote: die hat zwar nichts mit Wissenschaft zu tun, aber sehr viel mit (missglücktem) Tierschmuggel - und ist einfach zu gut, um sie Ihnen vorzuenthalten:
Der Chamäleon-Hut
Mit einem als Hut getarnten Chamäleon hat ein
17-jähriges Mädchen aus Saudiarabien die Einreise nach Großbritannien
versucht - damit jedoch die Tarnmöglichkeiten des Tiers doch ein wenig überstrapaziert. Die Zollbeamten am Flughafen von Manchester seien auf das
Mädchen und seine unter Artenschutz stehende Kopfbedeckung erst
aufmerksam geworden, als mehrere lachende Touristen Fotos von dem
ungewöhnlichen Duo machten, berichtete die britische Zeitung "Daily
Telegraph" am Mittwoch.
"Es war verrückt", sagte ein Augenzeuge am Flughafen. "Das Tier
saß regungslos auf ihrem Kopf." Laut der Zeitung wollte die
17-Jährige mit diesem Trick die britischen Einreisebestimmungen
umgehen, weil sie keine Papiere für das Reptil besaß. Ein Sprecher
des Zolls zeigte sich erstaunt: "So etwas geht uns eher selten ins
Netz." Seine Kollegen gaben dem Chamäleon den Spitznamen "Hattie"
(deutsch: "Hütchen") und brachten es in einen nahe gelegenen
Tierpark ... ;-)))
(APA/red)