Wien - Die Einfuhr lebender Wildtiere, die in ihren Ursprungsländern vom Aussterben bedroht sind, nimmt in Österreich nach offiziellen Angaben sukzessive ab. Dafür steigt allerdings die Menge von beschlagnahmten Erzeugnissen, die aus geschützten Tieren hergestellt werden, seit mehreren Jahren an. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium für das Jahr 2001 erstellt hat. Gängiges Schmuggelgut sei nach wie vor Kaviar, auch die "schwarze" Einfuhr von Trophäen und Souvenirs bereite weiterhin Sorgen. Dank der immer strengeren Zollkontrollen an den Grenzübergängen und Flughäfen häufen sich die Beschlagnahmungen von illegal gehandelten Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterliegen. Auf der Liste der lebenden Tiere, die laut der vom Umweltministerium erstellten Statistik im Jahr 2001 beschlagnahmt wurden, finden sich unter anderem 175 Schildkröten, 190 Chamäleons, drei Leguane, zwei Warane und ein Kaiman. Weiters wurden 91 Kilogramm Kaviar, 67 Fechterschnecken, 44 Stück Korallen, vier Riesenmuscheln, neun Felle von Leopard, Gepard und Ozelot sowie acht Stück Elfenbeinschnitzereien aus dem Stoßzahn eines Afrikanischen Elefanten konfisziert. Aber auch einzelne illegale Jagdtrophäen von "Exoten" wie Abgottschlange oder Kaiserskorpion wurden von aufmerksamen Zollfahndern entdeckt. Die lebenden Tiere, die bei der illegalen Einfuhr beschlagnahmt wurden, konnten in Tiergärten und Tierparks artgerecht untergebracht werden. Appell Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer appelliert an alle Reisenden, auf das Mitbringen von "lebenden Souvenirs" und von Andenken aus Tierprodukten zu verzichten. "Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist einer der Hauptgründe, warum viele Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr zurückgehen", betonte der Minister. Auf Souvenirs wie Elfenbeinschmuck, Korallen, Muscheln, Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Spinnen, Echsen, Pfeilgiftfröschen und Produkten aus Krokodilleder sollte der verantwortungsvolle Tourist besser verzichten. Durch überlegten Souvenirkauf und vor allem Nichtkauf könne jeder Urlauber zum Artenschutz beitragen und sich selbst viel Ärger ersparen. Genehmigungspflichtig Die Einfuhr oder Ausfuhr eines lebenden Tieres oder eines Erzeugnisses nach Österreich ist nur möglich, wenn eine Genehmigung vorliegt, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen entspricht. Wird der Urlaub unter der Voraussetzung angetreten, sich ein entsprechendes Andenken mitzubringen, sollte man sich unbedingt mit dem Umweltministerium in Kontakt setzen. Die zuständige Naturschutz- Abteilung informiert darüber, welche Dokumente für eine Ausfuhr oder Einfuhr notwendig sind. Eine solche Bescheinigung ist übrigens auch für streng geschützte Arten notwendig, die im Inland nachgezüchtet werden. Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Seine Umsetzung soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 730 und 36.340 Euro. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
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... und hier noch die versprochene Anekdote: die hat zwar nichts mit Wissenschaft zu tun, aber sehr viel mit (missglücktem) Tierschmuggel - und ist einfach zu gut, um sie Ihnen vorzuenthalten: Der Chamäleon-Hut Mit einem als Hut getarnten Chamäleon hat ein 17-jähriges Mädchen aus Saudiarabien die Einreise nach Großbritannien versucht - damit jedoch die Tarnmöglichkeiten des Tiers doch ein wenig überstrapaziert. Die Zollbeamten am Flughafen von Manchester seien auf das Mädchen und seine unter Artenschutz stehende Kopfbedeckung erst aufmerksam geworden, als mehrere lachende Touristen Fotos von dem ungewöhnlichen Duo machten, berichtete die britische Zeitung "Daily Telegraph" am Mittwoch. "Es war verrückt", sagte ein Augenzeuge am Flughafen. "Das Tier saß regungslos auf ihrem Kopf." Laut der Zeitung wollte die 17-Jährige mit diesem Trick die britischen Einreisebestimmungen umgehen, weil sie keine Papiere für das Reptil besaß. Ein Sprecher des Zolls zeigte sich erstaunt: "So etwas geht uns eher selten ins Netz." Seine Kollegen gaben dem Chamäleon den Spitznamen "Hattie" (deutsch: "Hütchen") und brachten es in einen nahe gelegenen Tierpark ... ;-))) (APA/red)