Wien - Positiv aufgenommen wurde das jüngste Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Regelung über den Verpflegungsanspruch der Zivildiener in der Zivildienstgesetz-Novelle 2001 von den Zivildienern. Denn, so Florian Seidl, Bundessprecher der Zivildiener, in der Begründung des VfGH-Erkenntnisses, das die Regelung nicht aufgehoben hat, werde auf die Verpflegungsgeld-Verordnung 1994 und das Heeresgebührengesetz 2001 verwiesen. Darin würde aber eine deutlich höhere Verpflegung festgesetzt, als sie derzeit für Zivildiener üblich sei. "Wir fordern Innenminister Ernst Strasser (V) auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und in einem Bescheid die Höhe des Verpflegungsgeldes für Zivildiener den Einrichtungen, für die Zivildiener tätig sind, vorzuschreiben", erklärte Seidl. Das Erkenntnis des VfGH spreche nämlich eindeutig davon, dass es die Aufgabe des Staates sei, die Versorgung der Zivildiener sicherzustellen. "Strasser war selbst einmal Zivildiener bei der Caritas. Er zahlt aber jetzt den Zivildienern, die bei ihm im Innenministerium arbeiten, um zwei Drittel weniger, als er selbst noch bekommen hat", kritisiert Seidl, der den Innenminister auffordert, "wieder Verantwortung für die Zivildiener zu übernehmen". Zivildiener müssen ihr Verpflegungsgeld mit der Einrichtung, für die sie tätig sind, mittels Vertrag vereinbaren. Das Verpflegungsgeld würde dabei aber meist deutlich unter den tatsächlichen Essens-Kosten der Zivildiener liegen. Der VfGH habe nun in der Begründung seines jüngsten Erkenntnisses zur Zivildienstgesetz-Novelle auf zwei Regelungen hingewiesen, die täglich zwischen 11,30 Euro und 13,60 Euro für Verpflegung vorsehen. "Innenminister Strasser zahlt zur Zeit in seinem Ministerium 5,81 Euro für das Essen eines Zivildieners. Davon kann sich aber kein Mensch, der nicht ein günstiges Kantinenessen zur Verfügung hat, außer Haus ernähren", stellte Seidl fest. Ganz anders sieht das der ÖVP-Sicherheitssprecher Paul Kiss: Das gestrige Urteil des VfGH bestätige den Kurs des Innenministers mit den Zivildienern. Es sei fair und angebracht, dass Strasser Zivildiener vom Verdienst her Grundwehrdienern gleich stelle. Minister Strasser mache "in allen Bereichen Nägel mit Köpfen und werde sich auch durch parteipolitische motivierte Zwischenrufe nicht von seinem erfolgreichen Weg abbringen lassen", erklärte Kiss am Freitag in einer Presseaussendung. (APA)