Inland
Zivildiener: VfGH verweist auf bessere Verpflegung
Bundessprecher der Zivildiener über VfGH-Erkenntnis froh - ÖVP-Sicherheitssprecher sieht im Urteil Bestätigung für Innenminister
Wien - Positiv aufgenommen wurde das jüngste Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Regelung über den
Verpflegungsanspruch der Zivildiener in der Zivildienstgesetz-Novelle
2001 von den Zivildienern. Denn, so Florian Seidl, Bundessprecher der
Zivildiener, in der Begründung des VfGH-Erkenntnisses, das die
Regelung nicht aufgehoben hat, werde auf die
Verpflegungsgeld-Verordnung 1994 und das Heeresgebührengesetz 2001
verwiesen. Darin würde aber eine deutlich höhere Verpflegung
festgesetzt, als sie derzeit für Zivildiener üblich sei. "Wir fordern Innenminister Ernst Strasser (V) auf, seiner
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und in einem Bescheid die
Höhe des Verpflegungsgeldes für Zivildiener den Einrichtungen, für
die Zivildiener tätig sind, vorzuschreiben", erklärte Seidl. Das
Erkenntnis des VfGH spreche nämlich eindeutig davon, dass es die
Aufgabe des Staates sei, die Versorgung der Zivildiener
sicherzustellen. "Strasser war selbst einmal Zivildiener bei der
Caritas. Er zahlt aber jetzt den Zivildienern, die bei ihm im
Innenministerium arbeiten, um zwei Drittel weniger, als er selbst
noch bekommen hat", kritisiert Seidl, der den Innenminister
auffordert, "wieder Verantwortung für die Zivildiener zu übernehmen".
Zivildiener müssen ihr Verpflegungsgeld mit der Einrichtung, für
die sie tätig sind, mittels Vertrag vereinbaren. Das Verpflegungsgeld
würde dabei aber meist deutlich unter den tatsächlichen Essens-Kosten
der Zivildiener liegen. Der VfGH habe nun in der Begründung seines
jüngsten Erkenntnisses zur Zivildienstgesetz-Novelle auf zwei
Regelungen hingewiesen, die täglich zwischen 11,30 Euro und 13,60
Euro für Verpflegung vorsehen. "Innenminister Strasser zahlt zur Zeit
in seinem Ministerium 5,81 Euro für das Essen eines Zivildieners.
Davon kann sich aber kein Mensch, der nicht ein günstiges
Kantinenessen zur Verfügung hat, außer Haus ernähren", stellte Seidl
fest.
Ganz anders sieht das der ÖVP-Sicherheitssprecher Paul Kiss: Das
gestrige Urteil des VfGH bestätige den Kurs des Innenministers mit
den Zivildienern. Es sei fair und angebracht, dass Strasser
Zivildiener vom Verdienst her Grundwehrdienern gleich stelle.
Minister Strasser mache "in allen Bereichen Nägel mit Köpfen und
werde sich auch durch parteipolitische motivierte Zwischenrufe nicht
von seinem erfolgreichen Weg abbringen lassen", erklärte Kiss am
Freitag in einer Presseaussendung. (APA)