Europa
Italien: Aktion Scharf gegen Ausländer
Verlust der Arbeit gleichbedeutend mit Verlust der Aufenthaltsbewilligung - Auch Scheinehen im Visier des Gesetzes
Rom - Das neue italienische Einwanderungsgesetz stützt sich
auf ein Hauptprinzip: Nur Ausländer mit einem Arbeitsvertrag erhalten
eine Aufenthaltsgenehmigung, die dann maximal zwei Jahre dauert. Wenn
sie die Arbeit verlieren, müssen sie wieder in ihre Heimat
zurückkehren. In jeder italienischen Provinz soll am Sitz der
Präfektur ein "Einwanderungsbüro" eingerichtet werden, das für das
gesamte Verfahren zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer
zuständig sein soll. Gemeinden, die Asylanträger aufnehmen, können
vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten. Das Einwanderungsgesetz will mit eisernem Griff gegen Ausländer
vorgehen, die straffällig geworden sind. Wer wegen Drogenhandel,
Förderung illegaler Immigration, Ausnutzung der Prostitution oder
Kinderausbeutung bestraft wurde, darf nicht nach Italien einreisen.
Die Regierung führt allerdings Strafbegünstigungen für Mitglieder von
Schieberbanden ein, die sich zur Zusammenarbeit mit der Justiz
entschließen. Die Marine wird künftig Schiffe oder Motorboote mit
illegalen Einwanderern stoppen können.
Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis werden ausgewiesen. Jene ohne
Dokumente müssen bis zu ihrer Identifizierung in einem Auffanglager
bleiben. Der abgewiesene Immigrant, der ohne Erlaubnis nach Italien
zurückkehrt, kann gerichtlich verfolgt werden. Um den Bedürfnissen
der Unternehmen nach ausländischer Arbeitskräften entgegenzukommen,
verpflichtet sich die Regierung, jedes Jahr Einwanderungsquoten
festzulegen.
Das Immigrationsgesetz will auch gegen so genannte Scheinehen
zwischen Italienern und Nicht-EU-Bürgern vorgehen. Bei "fundierten
Beweisen" für das Vorliegen einer Scheinehe kann der ausländische
Ehepartner die Aufenthaltserlaubnis verlieren, die er dank der Ehe
erhalten hat. Einzige Ausnahme ist, wenn das Paar Kinder bekommen
hat.(APA)