Rom - Das neue italienische Einwanderungsgesetz stützt sich auf ein Hauptprinzip: Nur Ausländer mit einem Arbeitsvertrag erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, die dann maximal zwei Jahre dauert. Wenn sie die Arbeit verlieren, müssen sie wieder in ihre Heimat zurückkehren. In jeder italienischen Provinz soll am Sitz der Präfektur ein "Einwanderungsbüro" eingerichtet werden, das für das gesamte Verfahren zur Einstellung ausländischer Arbeitnehmer zuständig sein soll. Gemeinden, die Asylanträger aufnehmen, können vom Staat finanzielle Unterstützung erhalten. Das Einwanderungsgesetz will mit eisernem Griff gegen Ausländer vorgehen, die straffällig geworden sind. Wer wegen Drogenhandel, Förderung illegaler Immigration, Ausnutzung der Prostitution oder Kinderausbeutung bestraft wurde, darf nicht nach Italien einreisen. Die Regierung führt allerdings Strafbegünstigungen für Mitglieder von Schieberbanden ein, die sich zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschließen. Die Marine wird künftig Schiffe oder Motorboote mit illegalen Einwanderern stoppen können. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis werden ausgewiesen. Jene ohne Dokumente müssen bis zu ihrer Identifizierung in einem Auffanglager bleiben. Der abgewiesene Immigrant, der ohne Erlaubnis nach Italien zurückkehrt, kann gerichtlich verfolgt werden. Um den Bedürfnissen der Unternehmen nach ausländischer Arbeitskräften entgegenzukommen, verpflichtet sich die Regierung, jedes Jahr Einwanderungsquoten festzulegen. Das Immigrationsgesetz will auch gegen so genannte Scheinehen zwischen Italienern und Nicht-EU-Bürgern vorgehen. Bei "fundierten Beweisen" für das Vorliegen einer Scheinehe kann der ausländische Ehepartner die Aufenthaltserlaubnis verlieren, die er dank der Ehe erhalten hat. Einzige Ausnahme ist, wenn das Paar Kinder bekommen hat.(APA)