Überraschend hat am Freitag der deutsche Bundesrat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes abgelehnt, die die Richtlinien für Ortsgespräche liberalisieren sollte. Damit bleibt es deutschen Verbrauchern weiterhin vorenthalten, bei Ortsgesprächen den Anbieter frei zu wählen. Abgelehnt Bei einer Verabschiedung des Gesetzes hätten die Verbraucher wie bei Fern- und Auslandsgesprächen bereits üblich, Ortsgespräche dauerhaft über einen anderen Anbieter führen (pre-selection) oder vor jedem Gespräch einen Anbieter neu wählen (call-by-call) können, ohne ihren Anschluss bei einer Gesellschaft kündigen zu müssen. Die Deutsche Telekom und regionale Stadtnetzbetreibern hatten durch das Gesetz ihre milliardenschweren Infrastruktur-Investititionen bedroht gesehen. Vorgaben Mit dem Verfahren sollte nach Vorgaben der Europäischen Union der Wettbewerb im Ortsnetz erhöht werden. Die Europäische Kommission hatte bereits eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt, falls Deutschland die Liberalisierung des Ortsnetzes nicht vorantreibt. Bisher werden noch 95 Prozent aller Ortsnetz-Gespräche über die Deutsche Telekom abgewickelt. In Österreich ist der komplette Telekommunikationsmarkt bereits für den Wettbewerb geöffnet. (APA/Reuters)