München - Die durch eine Ministererlaubnis genehmigte Fusion der Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas ist einem Zeitungsbericht zufolge gerichtlich vorläufig gestoppt worden. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge ernsthafte Zweifel daran, dass der Zusammenschluss der Unternehmen rechtmäßig war. Er sei der Ansicht, dass nicht das Bundeswirtschaftsministerium für die erteilte Erlaubnis zuständig gewesen sei, sondern die Europäische Kommission. In einem Eilverfahren habe der Senat den Anträgen zweier Energiehändler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, berichtete die Zeitung weiter. Die Energiehändler Ampere aus Berlin und Trianel aus Aachen hatten Eilanträge gegen den Vollzug der Fusion gestellt. Am 24. Juli soll laut "SZ" in einem mündlichen Termin über die einstweilige Anordnung verhandelt werden. (APA)