Unternehmen
E.ON-Ruhrgas-Fusion gerichtlich gestoppt
Laut "SZ" gibt es Zweifel an Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses
München - Die durch eine Ministererlaubnis genehmigte
Fusion der Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas ist einem Zeitungsbericht
zufolge gerichtlich vorläufig gestoppt worden. Der Kartellsenat des
Oberlandesgerichts Düsseldorf hat dem Bericht der "Süddeutschen
Zeitung" zufolge ernsthafte Zweifel daran, dass der
Zusammenschluss der Unternehmen rechtmäßig war. Er sei der Ansicht, dass nicht das Bundeswirtschaftsministerium
für die erteilte Erlaubnis zuständig gewesen sei, sondern die
Europäische Kommission. In einem Eilverfahren habe der Senat den
Anträgen zweier Energiehändler auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung stattgegeben, berichtete die Zeitung weiter.
Die Energiehändler Ampere aus Berlin und Trianel aus Aachen hatten
Eilanträge gegen den Vollzug der Fusion gestellt. Am 24. Juli soll
laut "SZ" in einem mündlichen Termin über die einstweilige Anordnung
verhandelt werden. (APA)