Inland
NS-Entschädigungen: Verfahren Weihburggasse 30 nicht abgeschlossen
Die Immobilie ist im Eigentum des Arbeitsmarktservice. Der Antrag auf Rückstellung wurde von Nachfahren der ursprünglichen Besitzer eingebracht...
Wien - Über die Rückstellung bzw. Nicht-Rückstellung der
Immobilie Weihburggasse 30, 1010 Wien, an die Nachfahren der
ursprünglichen Besitzer wurde noch nicht entschieden. Das
entsprechende Verfahren sei noch im Laufen, wurde der APA seitens der
zuständigen Schiedsinstanz mitgeteilt. Schiedsinstanz
Die Regierung hatte sich in
ihrer Ministerratssitzung vom Dienstag mit dem Vorbringen befasst.
Der Ministerrat sei aber laut Entschädigungsfondsgesetz lediglich um
seine Meinung zu bitten - die Entscheidung liege dann jedoch bei der
Schiedsinstanz, die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingerichtet
wurde.
Derzeit im Eigentum des Arbeitsmarktservice
Die Immobilie ist derzeit im Eigentum des Arbeitsmarktservice. Der
Antrag auf Rückstellung wurde laut Finanzressort von Nachfahren der
ursprünglichen Besitzer Heinrich und Flora Schnabel eingebracht.
Heinrich Schnabel, der am 28. Juli 1936 verstarb, hinterließ das
Haus. Von seinen Erben musste das Objekt 1938 um 250.000 Reichsmark
an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung veräußert werden. 1957 kam es dann zu einem
Rückstellungsvergleich - die Erben erhielten für die Immobilie damals
618.000 S. Nun berufen sich die Antragsteller auf die im 2001
beschlossenen Entschädigungsfondsgesetz vorgesehene "extreme
Ungerechtigkeit" und fordern eine Naturalrestitution.
Entscheidung innerhalb der gesetzlichen, sechs-monatigen Frist
In der Schiedsinstanz für Naturalrestitution heißt es nun dazu:
"Das Verfahren zu dem Objekt Weihburggasse 30 ist derzeit noch
anhängig. Weder hat die Schiedsinstanz zu den diesbezüglichen
Rechtsfragen Stellung genommen, noch in der Sache entschieden." Eine
Entscheidung ergehe innerhalb der gesetzlichen, sechs-monatigen
Frist. Damit habe die Schiedsinstanz auch noch nicht über das
Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der "extremen Ungerechtigkeit"
entschieden, wird seitens des Gremiums ausdrücklich festgehalten.
Insgesamt wolle man über inhaltliche Details keine Auskunft geben.
Hingewiesen wird dabei darauf, dass das Verfahren noch im Laufen sei
und in dieses nicht eingegriffen werden dürfe. (APA)