Innsbruck - Auf der Inntalautobahn zwischen Hall und Wörgl soll künftig im Herbst und Winter ein Lkw-Nachtfahrverbot gelten. Das hat Landeshauptmann Wendelin Weingartner (VP) angekündigt. Gelten soll diese EU-weit erstmalige Maßnahme von Oktober bis Ende März. Am Montag ging die Verordnung in die Begutachtung.Grundlage für das Verbot ist das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), das aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen wurde und mit dem laut Weingartner verkehrspolitisch "neue Wege" beschritten würden: "Erstmals orientiert man sich an tatsächlichen Schadstoffemissionen und nicht an falschen Zahlen wie bei der Ökopunkteregelung im Transitvertrag". Diesem liegen ja als politischer Kompromiss erhöhte Lkw-Emissionswerte zugrunde, sodass nun auf dem Papier das Ziel einer 60-prozentigen Reduktion erreicht zu sein scheint. De facto ist die Belastung gestiegen. Dauerhafter Schutz Erlassen wird das Nachtfahrverbot, so Umweltlandesrat Hannes Gschwentner (SP), da 1999 der Halbstundenmittelwert für Stickstoffdioxid (NO) an drei Messstellen (Vomp, Hall, Innsbruck) überschritten wurde. Zudem, so Weingartner, sei auch künftig mit Überschreitungen zu rechnen, da der Grenzwert sukzessive bis 2012 auf die Hälfte gesenkt wird. In diesem Zeitraum sei gleichzeitig ein deutlicher Anstieg des Güterverkehrs zu erwarten. Und das Gesetz verpflichte zu einer nachhaltigen Maßnahme, die dauerhaften Schutz vor schädlichen Luftschadstoffen gewährleiste. Als Hauptverursacher der Schadstoffemissionen ist bei einer "Statuserhebung" des Landes der Lkw-Verkehr ermittelt worden. Zudem, so Gschwentner, seien die Belastungen in der Nacht in etwa sechsmal höher als am Tag: Im Inntal komme es aus meteorologischen Gründen (Windstillstand) in der Nacht zu keinem Luftaustausch. In der Präambel zur Verordnung wird zudem ein Limit an Lkw-Fahrten auf dem derzeitigen Niveau angestrebt. Der Vizeobmann des Transitforums, Exforstdirektor Herbert Scheiring, begrüßt zwar das IG-Luft, vermisst aber, "dass die Grenzwerte nur auf den Menschen und nicht auf die Vegetation" abzielten. "Wenn es außerdem ein ähnliches Gesetz für die Lärmbelastung gäbe, käme angesichts der nachweislichen Belastung nur ein ganzjähriges Nachtfahrverbot infrage." (bs/DER STANDARD, Printausgabe, 15. 7. 2002)