Salzburg - Mehrere Verteidiger haben am Dienstag im Salzburger Kolpinhaus eine Anzeige an den
Disziplinaranwalt gegen den deutschen Rechtsanwalt Michael Witti beantragt. Der Auslöser: In einer eidesstattlichen Erklärung Wittis, die bei einem amerikanischen
Gericht vorgelegt worden war, hieß es unter anderem unter Punkt 6,
dass "Ed Fagan aus dem Strafverfahren vertrieben worden ist".
Das Ganze sei Prozessbetrug, "man kann das nicht ohne weiteres
hinnehmen", sagte Verteidiger Wolfgang Brandstätter. Richter Manfred
Seiss meinte, dass falsche Behauptungen, die eidesstattlich nach
Amerika versandt werden, sehr zum Nachteil von gewissen Personen sein
könnten - und es gehe um sehr viel Geld.
Klarstellung gefordert
Anwalt Rene Mosey forderte, dass das Schriftstück von Witti dem
Landesgericht zugeführt werde, und bat um Klarstellung in rechtlicher
Hinsicht. Ein Privatbeteiligtenvertreter verlangte ferner, dass die
Staatsanwaltschaft dazu Stellung beziehen sollte.
Verteidiger beschwerten sich außerdem, dass die
Privatbeteiligtenvertreter nicht immer anwesend seien. Es sei nicht
eindeutig geklärt, welche und wie viele Angehörige Witti und sein
Salzburger Kollege Jürgen Hinterwirth eigentlich vertreten.
Richter Seiss: "Die Privatbeteiligtenvertreter gehen ein und aus,
da müsste ich alle 15 Minuten unterbrechen. Es ist sensationell, was
sich auf dieser Seite abspielt. Es gibt Rechtsanwälte und
Rechtsanwältinnen, die draußen mehr Zeit verbringen als im
Gerichtssaal." Er verliere auch manchmal den Überblick, wer diese
Kanzleien vertrete, so der Richter, der eine Übersicht der zu
vertretenden Angehörigen einforderte. Anwalt Peter Lechenauer meinte,
laut Strafgesetzordnung dürfe so etwas überhaupt nicht passieren.
(APA)
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