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US-Anwalt Ed Fagan (li.) und sein deutscher Anwaltskollege Michael Witti.

Foto: Reuters/ ARND WIEGMANN
Salzburg - Mehrere Verteidiger haben am Dienstag im Salzburger Kolpinhaus eine Anzeige an den Disziplinaranwalt gegen den deutschen Rechtsanwalt Michael Witti beantragt. Der Auslöser: In einer eidesstattlichen Erklärung Wittis, die bei einem amerikanischen Gericht vorgelegt worden war, hieß es unter anderem unter Punkt 6, dass "Ed Fagan aus dem Strafverfahren vertrieben worden ist". Das Ganze sei Prozessbetrug, "man kann das nicht ohne weiteres hinnehmen", sagte Verteidiger Wolfgang Brandstätter. Richter Manfred Seiss meinte, dass falsche Behauptungen, die eidesstattlich nach Amerika versandt werden, sehr zum Nachteil von gewissen Personen sein könnten - und es gehe um sehr viel Geld. Klarstellung gefordert Anwalt Rene Mosey forderte, dass das Schriftstück von Witti dem Landesgericht zugeführt werde, und bat um Klarstellung in rechtlicher Hinsicht. Ein Privatbeteiligtenvertreter verlangte ferner, dass die Staatsanwaltschaft dazu Stellung beziehen sollte. Verteidiger beschwerten sich außerdem, dass die Privatbeteiligtenvertreter nicht immer anwesend seien. Es sei nicht eindeutig geklärt, welche und wie viele Angehörige Witti und sein Salzburger Kollege Jürgen Hinterwirth eigentlich vertreten. Richter Seiss: "Die Privatbeteiligtenvertreter gehen ein und aus, da müsste ich alle 15 Minuten unterbrechen. Es ist sensationell, was sich auf dieser Seite abspielt. Es gibt Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die draußen mehr Zeit verbringen als im Gerichtssaal." Er verliere auch manchmal den Überblick, wer diese Kanzleien vertrete, so der Richter, der eine Übersicht der zu vertretenden Angehörigen einforderte. Anwalt Peter Lechenauer meinte, laut Strafgesetzordnung dürfe so etwas überhaupt nicht passieren. (APA)