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Grafik: Archiv
Die MPEG LA hat die Lizenzbedingungen vorgestellt, auf die sie sich mit den MPEG-4-Patentinhabern bei ihrem letzten Treffen in San Francisco geeinigt hat. In Zukunft sollen Anbieter für Software und die Nutzung durch Anwender zahlen. Um die Kosten kalkulierbar zu halten wurden vier Vorsichtsmaßnahmen getroffen. So wird es eine jährliche Höchstgrenze für Abgaben geben, eine Mindestgrenze, unter der keine Gebühren eingehoben werden um Lower Volume User zu entlasten, Lizenzmodelle die keine "Royalty Reports" erfordern sowie alternative Modelle, um die Gebühren dem Unternehmen anpassen zu können. Modelle Die vorgestellte MPEG-4 Visual Portfolio Lizenz enthält drei verschiedene Abgabenmodelle für die drei Geschäftsbereiche Fernsehen, Internet und Video. Bei normalen Fernsehsendern sowie Kabel- und Satellitensendern werden 0,25 Dollar pro Decoder eingehoben. Von Inhalteanbietern werden 1,25 Dollar je Anwender verlangt. Jährliche Abgaben Im Bereich Internet (wired und wireless) sowie Mobilfunk werden jährliche Lizenzgebühren mit Limitierungen und Mindestgrenzen festgelegt. Hersteller von Decodern und Encodern müssen 0,25 Dollar pro aktiviertem Gerät zahlen. Für die ersten 50.000 Decoder und die ersten 50.000 Encoder sind keine Gebühren fällig. Die jährliche Abgaben-Höchstgrenze liegt bei maximal einer Million Dollar pro Jahr jeweils für Encoder beziehungsweise für Decoder. Für die Nutzung eines Decoders/Encoders sind für den Anbieter des Videos ab dem 50.001 Nutzer Abgaben in der Höhe von 0,000333 Dollar pro Minute MPEG-4 Video vorgesehen, jedoch maximal eine Million Dollar pro Jahr. Medien Für gespeicherte Videos (DVDs, CDs) soll der Inhalteanbieter 0,01 Dollar für 30 Minuten, jedoch höchstens 0,4 Dollar pro Film zahlen. Für Inhalte die älter als fünf Jahre sind, wird nur die Hälfte verrechnet. Filme die zwölf Minuten oder weniger lang sind, kosten den Anbieter 0,002 Dollar. Die neuen Lizenzbestimmungen sind bis 31. Dezember 2008 gültig. Für Nutzungsarten, die derzeit durch die Lizenz noch nicht abgedeckt sind, sollen im Laufe der Zeit zusätzliche Bestimmungen hinzukommen. (pte)