Frankfurt - Für Börsengänge von Unternehmen in Deutschland gelten künftig schärfere Regeln. Die Deutsche Börse veröffentlichte am Dienstag die endgültige Version der Going Public Grundsätze, die für alle Börsengänge mit Zulassungsantrag nach dem 1. September als Verhaltenskodex für Unternehmen sowie Banken gelten, die die Emission begleiten. Nach Einschätzung von Aktionärsschützern wird damit vor allem die Ungleichbehandlung von privaten und institutionellen Investoren beim Zugang zu Informationen eingedämmt. Die Grundsätze enthalten eine so genannte Black-Out-Periode für Emittenten. In dieser Zeit darf der Börsenaspirant keine Angaben über das Geschäft oder die Finanz- und Ertragslage machen, die für die Beurteilung der Aktien wesentlich, aber nicht im Prospekt enthalten sind. Dadurch soll eine selektive Informationsweitergabe verhindert und die Gleichbehandlung von Privatanlegern und institutionellen Investoren erhöht werden. Black-Out-Periode Auch für Konsortialbanken gilt den Angaben zufolge eine Black-Out-Periode. In dieser Zeit dürfen sie keine Unternehmensstudien über das Geschäft oder die Finanz- und Ertragslage eines Emittenten veröffentlichen. Unternehmensstudien von Banken, die nicht zum Emissionskonsortium gehören, bleiben davon aber unberührt. Die Going Public Grundsätze beschränken auch die Verwendung von Pro-Forma-Angaben in Prospekten und schreiben eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers nach anerkannten Prüfungsmaßstäben vor. Zudem müssen Risikofaktoren und zukunftsgerichtete Aussagen klar dargestellt, Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit Dritten sowie berufliche Werdegänge der Vorstände unter Nennung etwaiger Sanktionen offen gelegt werden. Banken erfreut Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erklärte: "Die Going Public Grundsätze sind geeignet, die bisherige Ungleichbehandlung von privaten und institutionellen Anlegern bei Börsengängen einzudämmen". Die DSW werde auf die Einhaltung der Grundsätze achten sowie Abweichungen offen legen und kommentieren. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, DZ-Bank, Goldman Sachs, Merrill Lynch und UBS Warburg begrüßten die Veröffentlichung der Grundsätze und kündigten an, deren Anwendung bei künftigen Börsengängen zu unterstützen. Auch die German Association of Investment Professionals (GAIP) äußerte sich den Angaben zufolge positiv: "Die Grundsätze entsprechen den am internationalen Kapitalmarkt üblichen Standards und sind deshalb im Interesse der Anleger". Die Going Public Grundsätze hat die Deutsche Börse gemeinsam mit Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren, Aktionärsschützern und IPO-Beratern in ihrem Beratungsgremium Primary Markets Advisory Committee (PMAC) entwickelt. (APA)