Finanzen & Börse
Strengere Regeln für Börsengänge in Deutschland
Going Public Grundsätze dämmen Ungleichbehandlung von privaten und institutionellen Investoren ein
Frankfurt - Für Börsengänge von Unternehmen in
Deutschland gelten künftig schärfere Regeln. Die Deutsche Börse
veröffentlichte am Dienstag die endgültige Version der Going Public
Grundsätze, die für alle Börsengänge mit Zulassungsantrag nach dem 1.
September als Verhaltenskodex für Unternehmen sowie Banken gelten,
die die Emission begleiten. Nach Einschätzung von Aktionärsschützern
wird damit vor allem die Ungleichbehandlung von privaten und
institutionellen Investoren beim Zugang zu Informationen eingedämmt. Die Grundsätze enthalten eine so genannte Black-Out-Periode für
Emittenten. In dieser Zeit darf der Börsenaspirant keine Angaben über
das Geschäft oder die Finanz- und Ertragslage machen, die für die
Beurteilung der Aktien wesentlich, aber nicht im Prospekt enthalten
sind. Dadurch soll eine selektive Informationsweitergabe verhindert
und die Gleichbehandlung von Privatanlegern und institutionellen
Investoren erhöht werden.
Black-Out-Periode
Auch für Konsortialbanken gilt den Angaben zufolge eine
Black-Out-Periode. In dieser Zeit dürfen sie keine
Unternehmensstudien über das Geschäft oder die Finanz- und
Ertragslage eines Emittenten veröffentlichen. Unternehmensstudien von
Banken, die nicht zum Emissionskonsortium gehören, bleiben davon aber
unberührt.
Die Going Public Grundsätze beschränken auch die Verwendung von
Pro-Forma-Angaben in Prospekten und schreiben eine Bescheinigung des
Wirtschaftsprüfers nach anerkannten Prüfungsmaßstäben vor. Zudem
müssen Risikofaktoren und zukunftsgerichtete Aussagen klar
dargestellt, Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit Dritten sowie
berufliche Werdegänge der Vorstände unter Nennung etwaiger Sanktionen
offen gelegt werden.
Banken erfreut
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)
erklärte: "Die Going Public Grundsätze sind geeignet, die bisherige
Ungleichbehandlung von privaten und institutionellen Anlegern bei
Börsengängen einzudämmen". Die DSW werde auf die Einhaltung der
Grundsätze achten sowie Abweichungen offen legen und kommentieren.
Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank, Deutsche Bank, Dresdner
Bank, DZ-Bank, Goldman Sachs, Merrill Lynch und UBS Warburg begrüßten
die Veröffentlichung der Grundsätze und kündigten an, deren Anwendung
bei künftigen Börsengängen zu unterstützen. Auch die German
Association of Investment Professionals (GAIP) äußerte sich den
Angaben zufolge positiv: "Die Grundsätze entsprechen den am
internationalen Kapitalmarkt üblichen Standards und sind deshalb im
Interesse der Anleger". Die Going Public Grundsätze hat die Deutsche Börse gemeinsam mit
Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren, Aktionärsschützern und
IPO-Beratern in ihrem Beratungsgremium Primary Markets Advisory
Committee (PMAC) entwickelt. (APA)