München - Spekulationsgewinne dürfen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in Deutschland nicht besteuert werden. Die geltende Regelung sei verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof am Donnerstag in München. Danach unterfallen Gewinne aus Wertpapieren, die binnen eines Jahres gekauft und verkauft werden, der Steuer. Als Begründung nannte der Finanzhof, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Der Bundesfinanzhof rief nun die Karlsruher Verfassungsrichter an. Sie sollen entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird. Aktionärsschützer begrüßen BFH-Entscheidung Deutsche Aktionärsschützer haben die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München zur Verfassungswidrigkeit von Spekulationssteuern begrüßt. Nun sei der Staat gefordert, eine sinnvollere Lösung zu finden, sagte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Klaus Schneider, am Donnerstag in München zur dpa. "Das beste wäre die vollständige Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne" (APA)