Finanzen & Börse
Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist verfassungswidrig
Deutscher Bundesfinanzhof: Erhebung durch Finanzämter ist ungerecht
München - Spekulationsgewinne dürfen nach Ansicht des
Bundesfinanzhofs in Deutschland nicht besteuert werden. Die geltende
Regelung sei verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof am
Donnerstag in München. Danach unterfallen Gewinne aus Wertpapieren,
die binnen eines Jahres gekauft und verkauft werden, der Steuer. Als Begründung nannte der Finanzhof, dass die Erhebung durch die
Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge.
Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine
Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach
der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen.
Der Bundesfinanzhof rief nun die Karlsruher Verfassungsrichter an.
Sie sollen entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für
unrechtmäßig erklärt wird.
Aktionärsschützer begrüßen BFH-Entscheidung
Deutsche Aktionärsschützer haben die
Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München zur
Verfassungswidrigkeit von Spekulationssteuern begrüßt. Nun sei der
Staat gefordert, eine sinnvollere Lösung zu finden, sagte der
Vorsitzende der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Klaus
Schneider, am Donnerstag in München zur dpa. "Das beste wäre die
vollständige Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne" (APA)