Mit einem Seufzer der Erleichterung reagierten Roland Rimscher und Martin Mayer auf die Nachrichten aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch, dass die so genannte Homosexuellen-Ehe mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sei kein Widerspruch zum besonderen Schutz der Ehe. Verheiratete würden dadurch weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt, so die Richter.

Mit mindestens genauso großer Genugtuung reagierten die beiden homosexuellen Berliner, die ihre Lebensgemeinschaft vergangenen September beim Standesamt eintragen ließen, auf eine Stellungnahme des Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber. Der bayerische Ministerpräsident erklärte, er bedauere zwar die Entscheidung der Richter, die aufgrund einer Klage der unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen ihr Urteil gefällt hatten. Gleichzeitig teilte er mit, dass eine unionsgeführte Bundesregierung die Homo-Ehe nicht infrage stellen werde.

Für Rimscher gibt es allerdings "einen großen Wermutstropfen". Stoiber kündigte auch an, man werde die von Rot-Grün geplante Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe bei Steuer und Sozialversicherung nicht akzeptieren. Das so genannte Ergänzungsgesetz liegt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Seit im August des Vorjahres das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat, haben rund 4500 Paare - die meisten von ihnen Männer - Ja zueinander gesagt. Sie können wie Eheleute einen gemeinsamen Familiennamen tragen und haben gegenseitige Fürsorge-und Unterhaltspflichten. Im Miet- und Erbrecht sind Lebenspartner Eheleuten weitgehend gleichgestellt. Ausgespart ist das Adoptivrecht. "Erstmals gibt es Gleichberechtigung mit dem Segen des Höchstgerichts", begrüßte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen und selbst bekennender Homosexueller, das Urteil. (Alexandra Föderl-Schmid aus Berlin, DER STANDARD, Printausgabe, 18.7.2002)