Brüssel - Die viel kritisierte österreichische Sozialpartnerschaft erweist sich als Exportschlager. Erstmals wurde auf EU-Ebene zwischen den Arbeitgeber-und den Arbeitnehmerverbänden eine Sozialpartnervereinbarung getroffen. Sie betrifft die rund 4,5 Millionen Telearbeiter in der EU und soll ihnen mehr Sicherheit bieten, ohne die Flexibilität der Unternehmen infrage zu stellen. Die Vereinbarung wurde in Brüssel von den Europäischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden sowie von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou unterzeichnet. Dadurch wird erstmals eine Definition von Telearbeit vorgenommen, und es werden auf europäischer Ebene allgemein gültige Rahmenbedingungen geschaffen. Für Telearbeiter gelten die gleichen allgemeinen Schutzbestimmungen wie für die in den Räumlichkeiten des Unternehmens tätigen Arbeitnehmer; allerdings werden sieben Schlüsselbereiche hervorgehoben, in denen die Besonderheiten der Telearbeit zu berücksichtigen sind. Die Vereinbarung soll in den kommenden drei Jahren von den Mitgliedsstaaten der Union umgesetzt werden. Meilenstein Die Telearbeiter in der Europäischen Union setzen sich wie folgt zusammen: Häusliche Telearbeiter im Angestelltenverhältnis, von denen die meisten abwechselnd zu Hause und in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten; selbstständige Telearbeiter, die normalerweise zu Hause arbeiten; Mobile Telearbeiter, die mindestens zehn Stunden pro Woche außerhalb des Hauses oder ihres eigentlichen Arbeitsplatzes tätig sind, z. B. auf Geschäftsreisen, bei Kundenbesuchen, und in dieser Zeit Onlineverbindungen benutzen. Gelegentliche Telearbeiter, die in die erste Kategorie fallen (häusliche Telearbeitnehmer), jedoch weniger als zehn Stunden mit Telearbeit zu Hause verbringen. Diamantopoulou, die für Beschäftigung und Soziales zuständig ist, bezeichnete die Vereinbarung als Meilenstein. Die Initiative komme nicht nur den Arbeitnehmern und dem Handel zugute. Das Zeitalter des europäischen sozialen Dialogs habe begonnen. (Katharina Krawagna-Pfeifer, DER STANDARD, Printausgabe 18.7.2002)