Wien - Wann das Warten von FPÖ-Sozialsprecher Reinhart Gaugg auf seinen Sondervertrag als stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt PVA zu Ende ist, hängt zu einem großen Teil vom Datum der entsprechenden Sitzung des Überleitungsausschusses ab. Die nächste turnusgemäße Besprechung wäre für Ende August angesetzt. Allerdings gibt es diverse Möglichkeiten, während des Sommers einen Sondertermin einzuschieben. Im Folgenden die gesetzliche Lage. Gemäß ASVG liegt es in erster Linie am Vorsitzenden des Überleitungsausschusses, die Sitzungen des Gremiums einzuberufen. Dieser kann jedoch auch unter bestimmten Umständen zur Abhaltung einer Besprechung gezwungen werden. Dann nämlich, wenn dies schriftlich von einem Drittel der Überleitungsausschussmitglieder unter Angabe des Tagesordnungsentwurfs verlangt wird. Die Freiheitlichen alleine könnten dies nicht bewirken, sind sie doch im 15-köpfigen Ausschuss nur zu zweit vertreten, die ÖVP mit ihren sechs Mitgliedern aber sehr wohl - und ihre Fraktionsführerin Brigitte Engelhardt hat bereits am Freitag angekündigt, dass ihr persönlich eine Vorziehung der Sitzung lieber wäre. Eine Sonderrolle bei der Einberufung von Sitzungen kommt dem Sozialminister zu. Denn die Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Verwaltungskörper mit einem bestimmten Tagesordnung zu Sitzungen einberufen werden: "Wird dem nicht entsprochen, so kann sie die Sitzungen selbst anberaumen und die Verhandlungen leiten", heißt es im ASVG. Allerdings hat Haupt am Freitag betont, dass er nur wegen der Causa Gaugg von sich aus keine Sondersitzung einberufen werde. (APA)