Inland
Causa Gaugg: Rätselraten um Ausschuss-Termin
ÖVP könnte Sondersitzung erzwingen
Wien - Wann das Warten von FPÖ-Sozialsprecher Reinhart Gaugg
auf seinen Sondervertrag als stellvertretender Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt PVA zu Ende ist, hängt zu einem großen
Teil vom Datum der entsprechenden Sitzung des Überleitungsausschusses
ab. Die nächste turnusgemäße Besprechung wäre für Ende August
angesetzt. Allerdings gibt es diverse Möglichkeiten, während des
Sommers einen Sondertermin einzuschieben. Im Folgenden die
gesetzliche Lage. Gemäß ASVG liegt es in erster Linie am Vorsitzenden des
Überleitungsausschusses, die Sitzungen des Gremiums einzuberufen.
Dieser kann jedoch auch unter bestimmten Umständen zur Abhaltung
einer Besprechung gezwungen werden. Dann nämlich, wenn dies
schriftlich von einem Drittel der Überleitungsausschussmitglieder
unter Angabe des Tagesordnungsentwurfs verlangt wird. Die
Freiheitlichen alleine könnten dies nicht bewirken, sind sie doch im
15-köpfigen Ausschuss nur zu zweit vertreten, die ÖVP mit ihren sechs
Mitgliedern aber sehr wohl - und ihre Fraktionsführerin Brigitte
Engelhardt hat bereits am Freitag angekündigt, dass ihr persönlich
eine Vorziehung der Sitzung lieber wäre.
Eine Sonderrolle bei der Einberufung von Sitzungen kommt dem
Sozialminister zu. Denn die Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass die
Verwaltungskörper mit einem bestimmten Tagesordnung zu Sitzungen
einberufen werden: "Wird dem nicht entsprochen, so kann sie die
Sitzungen selbst anberaumen und die Verhandlungen leiten", heißt es
im ASVG. Allerdings hat Haupt am Freitag betont, dass er nur wegen
der Causa Gaugg von sich aus keine Sondersitzung einberufen werde. (APA)