Die EU-Kommission hat am Freitag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Großbritannien und Frankreich eingeleitet. Die Kommission ist besorgt, weil diese Staaten gegen eine EU-Rechtsvorschrift verstoßen haben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für öffentliche und private Projekte vorschreibt.Österreich wird förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften für die UVP von Projekten zur Umstrukturierung des ländlichen Grundbesitzes mit der Richtlinie in Einklang zu bringen. Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg und Vorarlberg haben es laut Kommission verabsäumt, Regeln für die UVP zu verabschieden. Österreich wurde von der Kommission überdies offiziell aufgefordert, die Vorschriften für Nitrate einzuhalten: "Durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen erhöht sich in Österreich die Gefahr der Wasserverschmutzung durch Nitrate aus der Landwirtschaft. Den Bürgern kann damit nicht mehr der versprochene Schutz der Wasserressourcen garantiert werden." (DER STANDARD, Printausgabe 20./21.07.2002)