Wien - Die heimische Bauwirtschaft ist mit der Neuregelung der Abfertigungskasse unzufrieden und überlegt rechtliche Schritte, wie der Fachverbandsvorsitzende, Erwin Soravia sen., im S TANDARD -Gespräch bestätigt. Im Zentrum der Kritik steht die gesetzliche Verpflichtung der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (Buak), eine neue Abfertigungskasse zu gründen. Soravia und seine Mitglieder drängten bei den Verhandlungen lediglich darauf, dass die Buak eine Mitarbeitervorsorgekasse gründen kann. Daraus wurde letztendlich die Verpflichtung, dass nur die Buak für die Branche eine Abfertigungskasse neu gründen darf. Wie andere Branchen auch, will die Bauwirtschaft aber die Wahlfreiheit haben - und damit einhergehend die Kostenwahrheit. Denn es könnte ja sein, dass eine andere Kasse günstigere Konditionen bietet, ergänzt Michael Steibl, der Geschäftsführer des Verbandes industrieller Bauunternehmen Österreichs. Bisher eine firmenübergreifende Regelung

Die Buak war bisher eine firmenübergreifende Regelung, damit auch Saisonarbeiter, wie sie die Bauarbeiter sind, Anspruch auf Abfertigung bekommen. Die Buak diente bisher ausschließlich für die Abfertigungszahlungen der Arbeiter. Jede Firma zahlte ein, und jeder Arbeiter erwarb einen Anspruch. Das Problem war nur, dass es sich bei der Buak um ein Umlageverfahren und nicht um ein kapitalgedecktes Verfahren handelte. In der Praxis wurde also jährlich errechnet, welche Ansprüche anstehen, und genau dieser Betrag wurde dann auch einbezahlt.

Zum Problem wird nun die Tatsache, dass die Ansprüche der Mitarbeiter nicht ausfinanziert sind. Denn wenn nun neue Mitarbeiter zu der neu zu gründenden Kasse gehen, hat die Buak das Problem, für die derzeitigen Mitarbeiter keine Einahmen mehr zu haben. Die derzeitigen Mitarbeiter würden dadurch immer teurer. Zurzeit gibt es 130.000 Bauarbeiter, die Anspruch auf Abfertigung haben, dazu kommen 30.000 neue Angestellte.(Claudia Ruff, der Standard, Printausgabe, 22.07.2002)