Die Buak war bisher eine firmenübergreifende Regelung, damit auch Saisonarbeiter, wie sie die Bauarbeiter sind, Anspruch auf Abfertigung bekommen. Die Buak diente bisher ausschließlich für die Abfertigungszahlungen der Arbeiter. Jede Firma zahlte ein, und jeder Arbeiter erwarb einen Anspruch. Das Problem war nur, dass es sich bei der Buak um ein Umlageverfahren und nicht um ein kapitalgedecktes Verfahren handelte. In der Praxis wurde also jährlich errechnet, welche Ansprüche anstehen, und genau dieser Betrag wurde dann auch einbezahlt.
Zum Problem wird nun die Tatsache, dass die Ansprüche der Mitarbeiter nicht ausfinanziert sind. Denn wenn nun neue Mitarbeiter zu der neu zu gründenden Kasse gehen, hat die Buak das Problem, für die derzeitigen Mitarbeiter keine Einahmen mehr zu haben. Die derzeitigen Mitarbeiter würden dadurch immer teurer. Zurzeit gibt es 130.000 Bauarbeiter, die Anspruch auf Abfertigung haben, dazu kommen 30.000 neue Angestellte.(Claudia Ruff, der Standard, Printausgabe, 22.07.2002)