Madrid - Spaniens Verfassungsgericht hat in einem Berufungsverfahren um die Ermordung zweier baskischen Separatisten die Verurteilung eines der höchstdekorierten Polizeioffiziere des Landes zu 75 Jahren Haft bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-General der paramilitärischen Guardia Civil (Zivilgarde), Enrique Rodríguez Galindo, den Befehl gegeben hatte, zwei mutmaßliche Mitglieder der baskischen Untergrundorganisation ETA zu entführen und zu ermorden. Das Gericht wies mit einem am Montag in Madrid veröffentlichten Urteil mit sieben zu fünf Richterstimmen alle Verfassungsbeschwerden Galindos und der anderen Angeklagten zurück. Das Verbrechen im Jahr 1983 gilt als "eine der schwärzesten Stunden" der spanischen Demokratie. Die jungen Basken Jose Antonio Lasa und Jose Ignacio Zabala waren in Bayonne in Südwestfrankreich gekidnappt und nach Spanien verschleppt worden. Dort wurden sie von Polizeibeamten gefoltert, mit Kopfschüssen getötet und vergraben. Ihre Knochenreste wurden 1985 entdeckt, aber erst zehn Jahre später identifiziert. Galindo und der Ex-Provinzgouverneur Julen Elgorriaga wurde wegen des Verbrechens im April 2000 zu je 71 Jahren Haft verurteilt. Im vorigen Jahr erhöhte der Oberste Gerichtshof die Strafen um je vier Jahre. Das Verfassungsgericht bestätigte auch die Strafen für drei Ex-Polizeibeamte. (APA/dpa)