Berlin - Das deutsche Außenministerium hat die Darstellung des ARD-Fernsehmagazins Fakt zurückgewiesen, wonach Außenminister Joschka Fischer (Grüne) widerrechtlich Honorare aus seinen Buchveröffentlichungen kassiert haben soll. "Das Auswärtige Amt weist die Darstellung, hier sei in irgendeiner Form widerrechtlich gehandelt worden, entschieden zurück", sagte eine Sprecherin am Montag: Die Vorwürfe seien "völlig abwegig", niemand habe durch die Honorarzahlung Einfluss auf das Regierungshandeln des Ministers nehmen können. Fischer habe Bücher verfasst und die Honorare jeweils ordnungsgemäß dem Bundestag angezeigt und versteuert. Das Magazin Fakt hatte berichtet, Fischer habe widerrechtlich das Honorar für seinen Verkaufsschlager "Mein langer Lauf zu mir selbst" kassiert. Das Magazin berief sich dabei auf eine Einschätzung des Berliner Staatsrechtlers Ulrich Battis, wonach ein Minister in seiner Amtszeit kein Honorar aus Nebentätigkeiten beziehen dürfe. Mit der Versteuerung des Honorars habe Joschka Fischer den Rechtsverstoß dokumentiert, wurde Battis zitiert. Dem widersprach der Staatsrechtler Martin Morlok. Er sagte, bei seriösen Buchveröffentlichungen sei in der Regel nichts gegen Honorarzahlungen einzuwenden. Morlok hob hervor, dass es bei den unzulässigen Nebeneinkünften für Minister darum gehe, Einflussversuche auf die Politiker unmöglich zu machen. Bei Vorträgen sei dies häufig problematisch, weil es darum gehe, Kontakte herzustellen. Honorare für Buchveröffentlichungen seien hingegen weit weniger problematisch. Insbesondere wenn das Buch schon vor der Amtszeit des Betroffenen geschrieben sei, könne nichts dagegen eingewendet werden, wenn auch während der Amtszeit noch Honorare gezahlt würden. Auch Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) verfasste laut Fakt während ihrer Amtszeit ein Buch mit dem Titel "Klasse statt Masse". Das Honorar sei aber noch nicht bezahlt worden. (dpa, AP, AFP/DER STANDARD, Printausgabe, 24.7.2002)