Washington/Berlin - Entgegen früherer Ankündigungen wird die Regierung von US-Präsident George W. Bush für UNO-Familienplanungsprogramme in Übersee vorgesehene 34 Millionen Dollar (33,8 Mio. Euro) nun doch nicht auszahlen. Aus Regierungskreisen in Washington verlautete, die Entscheidung sei endgültig. Eine offizielle Erklärung dazu werde in dieser Woche erwartet. Konservative Interessengruppen in den USA werfen dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen vor, Abtreibungen zu tolerieren.Der Fonds berät Staaten weltweit in Fragen der Gesundheit, Familienplanung und Bevölkerungsentwicklung. Bush hat das Gesetz, in dem die Zusage über die 34 Millionen Dollar enthalten ist, im Jänner unterzeichnet - allerdings unter dem Vorbehalt, über "das angemessene Maß an Finanzierung" für den Bevölkerungsfonds noch zu entscheiden. ICC-Verhandlungen Möglich sei nun, dass Bush das Geld Familienplanungsorganisationen zukommen lasse, die von der Behörde für Internationale Entwicklung des US-Außenministeriums geleitet werden, hieß es. Auch in einer anderen Streitfrage verfolgt die Bush-Regierung weiter eine unilaterale Haltung. So will Washington offenbar mithilfe weltweiter bilateraler Abkommen eine Anklage von US-Soldaten vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) verhindern. Wie eine Sprecherin des deutschen Außenministeriums am Montag in Berlin bestätigte, liegt eine Anfrage der USA an die Bundesregierung und einige andere EU-Staaten bereits vor. Diese müsse jedoch zunächst zwischen den Ressorts und mit anderen Regierungen der EU abgestimmt werden. Mitte Juli hatte die UNO einen Kompromiss gefunden, wonach Friedenssoldaten aus Ländern, die das Statut des Haager Tribunals nicht unterzeichnet haben, für ein Jahr von einer Strafverfolgung ausgenommen werden. Hierzu zählen auch die USA. Die US-Regierung beruft sich nun auf Artikel 98 des Vertrages von Rom, in dem die Arbeitsweise des ICC geregelt ist. Demnach könnten Regierungen bilateral vereinbaren, auf eine Klage vor dem Haager Gericht zu verzichten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.7.2002)