Unternehmen
Sammelklage gegen Hugo Boss
Angeblich Anleger getäuscht
München/New York/Metzingen - Zwei Anwaltskanzleien in
New York und München klagen in den USA gegen den Modekonzern Hugo
Boss. Sie werfen dem Unternehmen vor, die Anleger über Umsatzzahlen
in den USA getäuscht zu haben. Die Sammelklage sei beim
Bezirksgericht in New York gegen das Unternehmen selbst und zwei
ehemalige US-Manager am Dienstag eingereicht worden, teilte die
Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in Grünwald bei München auf ihrer
Internet-Seite mit. Die Hugo Boss AG (Metzingen) lehnte am Mittwoch
eine Stellungnahme ab. Der Kurs der Hugo-Boss-Vorzugsaktie gab am Mittwochvormittag
erneut deutlich um 6,35 Prozent auf 11,80 Euro nach, den niedrigsten
Stand seit dem Frühjahr 2000.
Gewinnerwartungen heruntergesetzt
Klagen können den Rechtsanwälten zufolge Investoren, die ihre
Aktien zwischen dem 5. November 2001 und dem 28. Mai 2002 erworben
haben. Das Unternehmen hatte im Frühjahr bei einer Inventur in den
USA ungenügende Rückstellungen und Bestandsdifferenzen für 2001 und
2002 von insgesamt acht Mill. Euro festgestellt und daraufhin die
Gewinnerwartungen für das laufende Geschäftsjahr von 107 auf 95 Mill.
Euro heruntergesetzt.
Zwei Manager der US-Tochter nahmen ihren Hut. Inzwischen wurde die
Prognose wegen der schwachen Konjunktur auf 70 Mill. Euro verringert.
Die Aktie des Herren- und Damenausstatters befindet sich seit
mehreren Monaten auf Talfahrt.
Ausgang ist ungewiss"
Ein Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) riet
Anlegern davon ab, sich jetzt an der Sammelklage zu beteiligen. "Das
Verfahren kann lange dauern, der Ausgang ist ungewiss. Als
betroffener Kleinaktionär kann man sich auch erst nach einer
Entscheidung einklinken, ohne auf mögliche Ansprüche zu verzichten",
sagte SdK-Sprecher Markus Straub der dpa.
Sammelklagen sind bisher nur in den USA möglich. Dabei reichen
Rechtsanwälte Klagen im Namen einer Gruppe von angeblich Geschädigten
ein. Die Juristen erhalten nur im Erfolgsfall eine hohe Prämie,
während deutsche Anwälte ihre Mandanten in der Regel bereits vorher
zur Kasse bitten.(APA/dpa)