Inland
Gaugg hat auch Anspruch auf Politikerpension
Ab dem 55. Lebensjahr stehen PVA-Vize monatlich 4.680 Euro zu
Wien - Der Vizegeneraldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Reinhart Gaugg hat auch
Anspruch auf eine Politikerpension. Der 49-jährige FPÖ-Abgeordnete hat nach einem Bescheid des
Magistrats von Klagenfurt ab seinem 55. Lebensjahr
"Anspruch auf einen Ruhegenuss" als Klagenfurter Vizebürgermeister.
Laut Auskunft der Rechtsabteilung der Kärntner Landesregierung
beträgt die Höhe der Pension 50 Prozent des Letztbezuges, das sind
4.680 Euro monatlich, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" laut
Vorabmeldung in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe. Am 18. April 1997 - dem Tag seines Ausscheidens aus der Funktion
des Klagenfurter Vizebürgermeisters - habe Gaugg den Antrag auf
Anrechnung von Dienstzeiten als Landtagsabgeordneter und Gemeinderat
für seine Vizebürgermeisterpension eingereicht. Bereits fünf Tage
später habe er den positiven Bescheid erhalten. Nur acht Tage früher
hätte Gaugg die für einen Pensionsanspruch benötigten Dienstjahre als
Vizebürgermeister noch knapp verfehlt. Wäre Gaugg also bereits bei
seinem Wechsel in den Nationalrat am 20. März 1997 von seinem
Klagenfurter Vizebürgermeisterposten zurückgetreten, wäre sein
Pensionsanspruch verfallen, berichtet das "Format".
Eine Einschränkung gibt es dabei allerdings. Sein PVA-Salär und
die Pension zusammen dürfen laut Bezügegesetz 11.870 Euro im Monat
nicht übersteigen. Sollte Gaugg also einen gut dotierten
Sondervertrag in der PVA bekommen, werde ihm zumindest ein Teil
seiner Polit-Pension abgezogen. (APA)