Inland
Noch keine weiteren Verhandlungen über Sondervertrag
PVA-Vertreter: "Endlich einmal Ruhe" notwendig - "Wir lassen uns nicht papierln"
Wien - Nach der zweimaligen Ablehnung eines Sondervertrags
für den Vizegeneraldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA),
den FPÖ-Abgeordneten Reinhart Gaugg, gab es bisher noch keine
weiteren Verhandlungen, um die Sache unter Dach und Fach zu bringen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Überleitungsausschusses der PVA,
Brigitte Engelhardt (V), erklärte am Donnerstag,
da man im selben Haus arbeite, sei es natürlich schon zu Gesprächen
mit Gaugg gekommen, aber zu keinen Verhandlungen. "Es gibt noch
nichts Konkretes". Eine Lösung wäre aber langsam wünschenswert, um
"endlich einmal zur Ruhe" zu kommen. Die ganze Debatte "schadet jedem
jetzt schon". Niemand sei über die Angelegenheit erfreut. Aber "es wird weiter
gehen. Es gibt einen aufrechten Beschluss, dass Gaugg einen
Sondervertrag kriegt". Auf die Frage, ob es einen
Sonder-Überleitungsausschuss vor dem nächsten regulären Termin vom
28. August gebe, meinte Engelhardt, das könne sie derzeit nicht
sagen. Es seien manche Leute auf Urlaub, dadurch habe man das bisher
noch nicht klären können.
"Wir lassen uns nicht papierln"
"News" berichtete zuletzt, dass es statt der bisher kolportierten
9.900 Euro monatlich nur 7.450 Euro erhalten soll. Dies entspreche
einer Anrechnung von 24 Dienstjahren. Sollte Gaugg dies ablehnen,
"werden wir eben den Vertrag nochmals ablehnen. Selbst um den Preis
des Platzens der Koalition. Wir lassen uns von Herrn Gaugg nicht
papierln", zitiert "News" einen ÖVP-Vertreter des PVA-Vorstands.
Engelhardt bekräftigte, dass bei der jüngsten Ablehnung durch den
Überleitungsausschuss niemand von der ÖVP dagegen gestimmt habe. Die
Abstimmung war ja 8:7 gegen den Sondervertrag für Gaugg ausgegangen,
wobei klar war, dass die sieben SPÖ-Vertreter dagegen votierten.
Damit musste ein Vertreter entweder der sechs ÖVP-Funktionäre oder
der beiden freiheitlichen ebenfalls dagegen gestimmt haben. Die FPÖ
hat dies immer der ÖVP in die Schuhe geschoben. Zuletzt hieß die
Sprachregelung, man wolle sich bemühen, einen Sondervertrag für Gaugg
zustande zu bringen und nicht dem "Schuldigen" der letzten Abstimmung
zu suchen.
Einer der bisher bekannt gewordenen Punkte des zuletzt abgelehnten
Sondervertrags für Gaugg sieht neben einer fünfjährigen Befristung
auch vor, dass er nicht von der Dienstprüfung B ("besondere
Fachprüfung) befreit werden soll. Der Leiter der Abteilung "Spezielle
Fragen im Versicherungs- und Leistungsrecht" der PVA, Herbert Cerny,
erklärte dazu im Gespräch mit der APA, man könne bei dieser Prüfung
insgesamt drei Mal antreten. "Wenn man durchgefallen ist, wenn man
ganz schlecht ist, kann einem dann eine einjährige Frist bis zum
nächsten Antreten aufgebrummt werden", so Cerny. Gibt es dabei einen
Zeitrahmen nach oben? - Cerny: "Nein. Es ist ja jeder interessiert,
dass er die Prüfung macht. Ich rede da von normalen Angestellten. Da
will jeder eine bessere Einreihung bekommen. Und nur mit der
B-Prüfung kann jeder Sozialversicherungsangestellte in eine höhere
Einreihung kommen".
Insgesamt gibt es die Gehaltsstufen A bis G. Wobei es aber
gleichzeitig zwei B-Einreihungen, drei C-Stufen, zwei D-Stufen, sowie
je drei E- und F-Stufen gibt. Damit kommt man auf 15 große
Gehaltsstufen. Wobei wiederum jede dieser Stufen 18 Steigerungsstufen
beinhaltet - und zwar kommt man nach jeweils zwei Jahren in die
nächst höhere Stufe. Man würde also - vorausgesetzt man bleibt in der
gleichen Einstufung - beispielsweise nach 36 Jahren von A1 auf A18
steigen. Die B-Prüfung ist notwendig, um den Sprung von der C-Stufe
in D und damit alle nachfolgenden zu schaffen.
Sollte Gaugg also - bei einer Einstufung in die höchste Stufe G -
die B-Prüfung nicht auf Anhieb schaffen, könnte er zwei
Wiederholungen machen. Ob Gaugg bei einem allfälligen erstmaligen
Durchfallen damit gleich auf die Stufe C zurück gereiht würde, glaubt
Cerny nicht. Er glaube, dass der jüngste Sondervertrag vorgesehen
habe, dass Gaugg innerhalb von vier Jahren die Prüfung schaffen muss.
Also bedeutet das, dass Gaugg in vier Jahren drei Mal antreten kann?
- Cerny: "Es liegt ja noch kein Sondervertrag vor. Wenn er einen
Sondervertrag auf fünf Jahre hat und im letzten Abschnitt die Prüfung
macht und er fällt durch, weiß ich nicht, was geschieht. Verlängert
man den Sondervertrag, macht man einen neuen oder was passiert?" (APA)