Wien - Die Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft gegen FP-Volksanwalt Ewald Stadler wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das NS- Verbotsgesetz wurden eingestellt. "Die entsprechende Anzeige wird zurückgelegt", bestätigte am Freitag der zuständige Sektionschef im Justizministerium, Werner Pürstl. Es seien "keine Anhaltspunkte" im Sinne des NS-Verbotsgesetzes aufgetaucht und auch keine Hinweise auf eine "gröbliche Verharmlosung" von NS-Verbrechen, argumentierte Pürstl im Gespräch mit dem Standard. Der Sektionschef resümierend: "Unserer Rechtsabteilung hat alles geprüft und zugestimmt. Die Sache ist erledigt." Unter anderem hatte ÖVP- Landwirtschaftsminister Willi Molterer dem FP-Volksanwalt eine "Verharmlosung des Nationalsozialismus" vorgeworfen, nachdem dieser bei einer Sonnwendfeier in einer Rede erklärt hatte, Österreich sei 1945 nur "angeblich von Faschismus und Tyrannei" befreit worden. Über die Einstellung der Ermittlungen zeigte sich Stadler am Freitag wenig überrascht: "Ich habe nichts anderes erwartet. Mehr möchte ich gar nicht sagen." Einen Satz gab es aber noch in Richtung seiner Kritiker. Stadler: "Die sollen ruhig weitermachen. Sie machen mich nur populärer." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 27.7.2002)