Außer in Großbritannien, dem Mutterland dieses Systems, haben vor allem die Exkolonien USA, Kanada, Neuseeland und Australien das Mehrheitswahlrecht aufgegriffen. In Europa sind Frankreich (seit 1958) und Ungarn Beispiele für das Mehrheitswahlrecht. Das relative Mehrheitswahlrecht verlangt lediglich die einfache Mehrheit eines Kandidaten innerhalb eines Wahlkreises für die Wahl zum Parlament. In Großbritannien führte das zweimal (1951 und 1974) dazu, dass die stimmenstärkste Partei unterlag und jene mit den zweitmeisten Stimmen die meisten Wahlkreise und damit die Regierung gewann. In Frankreich gilt das absolute Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so erfolgt ein zweiter Wahlgang, an dem nur die Kandidaten teilnehmen dürfen, die beim ersten Anlauf mindestens 12,5 Prozent der Stimmen bekommen haben. Bei der Stichwahl reicht es dann, wenn ein Kandidat im zweiten Wahlgang lediglich die relative Mehrheit erreicht. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 26.7.2002)