Europa
EGMR- Urteil fordert Freilassung von 900 britischen Häftlingen
Haftanstalten drohen millionenschwere Klagen auf Schadenersatz
London - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte in Straßburg werden rund 900 Häftlinge aus
britischen Gefängnissen entlassen. Einige der Gefangenen seien
bereits auf freiem Fuß, teilte das Innenministerium in London am
Freitagabend mit. Die Richter entschieden, dass Gefängnisdirektoren
in England und Wales nicht das Recht haben, Insassen mit einer
Verlängerung ihrer Haftstrafen zusätzlich für Fehlverhalten zu
bestrafen. Den Haftanstalten drohen auch millionenschwere Klagen auf
Schadenersatz. Vor dem Menschenrechtsgericht war es um zwei Fälle gegangen, in
denen Häftlinge wegen Widerstands oder Beleidiung der Aufseher für
mehrere Tage zusätzlich im Gefängnis bleiben mussten. Die Richter
urteilten, dass England und Wales mit dieser Praxis gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die einen fairen
Prozess vorschreibt. Seit 1991 konnten die Haftanstalten dort eine
bis zu 42-tägige Verlängerung der Gefängnisstrafe anordnen. In
Schottland hatte die Regierung diese Form der Bestrafung bereits vor
einem Jahr abgeschafft. (APA)