Düsseldorf – Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will France Telecom mit einer Klage dazu zwingen, den Aktionären von MobilCom ein Übernahmeangebot für deren Aktien zu machen. Die DSW teilte am Montag in Düsseldorf mit, nach den Vorschriften des Übernahmegesetzes habe bei MobilCom ein Kontrollwechsel durch France Telecom stattgefunden. Deshalb sei France Telecom verpflichtet, allen freien Aktionären von MobilCom ein Übernahmeangebot zu machen.

Da France Telecom dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei und die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht aktiv geworden sei, wolle die DSW nun gerichtlich gegen France Telecom vorgehen.

28,5 Prozent an der MobilCom

France Telecom hält über seine Mobilfunktochter Tochter Orange rund 28,5 Prozent der MobilCom-Anteile. Nach monatelangem Streit über die Höhe der Investitionen in das deutsche UMTS-Mobilfunkgeschäft war MobilCom-Chef und Gründer Gerhard Schmid am 21. Juni vom Aufsichtsrat entlassen worden. Seither habe France Telecom "de facto" die Kontrolle über MobilCom, heißt es bei den Aktionärsschützern.

Die Aufsichtsbehörde hat dagegen bis zuletzt "keine Anhaltspunkte" dafür gesehen, dass France Telecom zwingend ein Übernahmeangebot abgeben muss. Die Pflicht zur Abgabe einer Übernahmeofferte an die übrigen Aktionäre greife nur dann, wenn ein Aktionär die Schwelle von 30 Prozent des Kapitals überschreite, hatte eine Sprecherin gesagt. Zuvor hatte Schmid der Behörde ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten übermittelt, wonach France Telecom alle MobilCom-Aktien für mindestens 14,50 Euro übernehmen muss, die noch nicht im Besitz des französischen Unternehmen sind. (APA/Reuters)