Inland
Auch in der Steiermark laufen Einsprüche
Weitere Teile der Koralmbahn von Baustopp bedroht - FP-Verkehrsreferent Schöggl wiegelt ab
Graz - Ein Baustopp, wie er vom Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) für die Koralmbahn auf der Kärntner Seite verfügt wurde, ist
möglicherweise auch auf Abschnitten in der Steiermark möglich.
Während Verkehrsreferent Leopold Schöggl (F) beruhigt, weil es sich
bei den betroffenen Südbahn-Abschnitten südlich von Graz "eindeutig
um internationale Fernverkehrsstrecken" handle, ist Umweltanwalt
Alois Oswald anderer Meinung: "Die Koralmbahn ist als Einheit zu
sehen und daher als Neubaustrecke zur Gänze einer UVP zu
unterwerfen". Auf der Südbahnstrecke südlich von Graz, deren Verstärkung
teilweise bereits begonnen wurde bzw. knapp vor Baubeginn steht,
wurde - wie auf der Kärntner Strecke keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der steirische
Umweltanwalt Alois Oswald hat deshalb im März d.J. eine
Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der VwGH
hat das Verkehrsministerium aufgefordert, zu klären, ob die
Notwendigkeit einer UVP nach EU-Recht geprüft wurde oder nicht. Eine
Entscheidung des VwGH wird bis Mitte August erwartet.
Sollte doch ein UVP-Verfahren notwendig sein, wäre auch der
eisenbahnrechtliche Bescheid für den Abschnitt Graz Hauptbahnhof -
Puntigam mit Nichtigkeit bedroht. Ähnliches könnte auch im Abschnitt
Feldkirchen südlich von Graz passieren, wo Bürger selbst Beschwerde
beim Höchstgericht erhoben haben. Für die HL-AG verteidigt
Projektleiter Klaus Schneider die Vorgangsweise: "Die Behörde hat die
Frage der UVP-Pflicht in diesen Anschnitten ausführlich behandelt".
Außerdem sei - auch im Sinne der Argumentation des politischen
Referenten Schöggl - die Südbahn nach Marburg eindeutig eine
Fernverkehrsstrecke und eigentlich erfolge ja nur der Bestandsausbau.
In der Frage, ob es sich bei den Baumaßnahmen südlich von Graz bis
zum Güterterminal Werndorf um einen Bestandsausbau oder um einen
Neubau im Zuge der Koralmbahn handelt, scheiden sich aber die
Geister. Umweltanwalt Oswald sieht in der nunmehr viergleisig
genehmigten Trasse in und südlich von Graz eine neue Strecke, die im
Sinne des "vorsorgenden Gesundheitsschutzes" einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sei. Im UVP-Verfahren
gelten u.a. andere Lärmgrenzwerte wie im eisenbahnrechtlichen
Verfahren. Dass es dazu, ebenso wie in Kärnten, durch die Behebung
des Bescheides zu einer Bauverzögerung kommt, glaubt Oswald nicht.
"Ich sehe keine große Gefahr", glaubt Schneider nicht an eine
Behebung auch in der Steiermark. Sehr wohl meint er allerdings, dass
es im Falle einer UVP-Vorschreibung doch zu Auswirkungen auf den
Zeitplan kommen wird. (APA)