Staat & Justiz
Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz gesunken
Sicherheitsbericht weist nach Anstieg in den vergangenen Jahren deutlichen Rückgang aus
Wien - Die Zahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz
hat sich nach einem starken Anstieg in den beiden Vorjahren im Jahr
2001 wieder auf einen Mittelwert eingependelt. 24 Personen wurden
2001 wegen Paragraf 3 Verbotsgesetz, Verbrechen der Betätigung im
nationalsozialistischen Sinn, verurteilt. Das geht aus dem vom
Justizministerium erstellten Teil des Sicherheitsberichtes 2001
hervor. Stark angestiegen ist die Zahl der Verteilungen wegen
Verhetzung nach Par. 283 Strafgesetzbuch - und zwar nach drei Fällen
1999 und einem Fall 2000 auf elf Fälle im Vorjahr. Im Jahr 1999 hatte es einen "Sprung" von elf auf 25 Verurteilungen
gegeben, 2000 stiegen sie nochmals auf 32 an. Ein wesentlicher Teil
der Verurteilten war in diesen beiden Jahren der Skinhead-Szene
zuzurechnen. Als Tathandlungen scheinen häufig das Singen von
einschlägigen Liedern oder Abspielen von einschlägigen CD auf.
Nach wie vor nicht angewendet wird der 1992 als eigener Tatbestand
herausgelöste Par. 3 h Auschwitz-Lüge. Seit 1995 gab es nur ein Mal -
im Jahr 1996 - eine rechtskräftige Verurteilung nach diesem
Paragrafen.
Die genannten Zahlen entstammen nicht der "offiziellen"
gerichtlichen Kriminalstatistik, sondern einer internen Statistik des
Justizministeriums. In der Gerichtlichen Kriminalstatistik werden
Verfahren wegen mehrerer Strafhandlungen nämlich nur dem Delikt
zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend ist. Die
Ministeriums-Statistik zählt, basierend auf den Berichten der
Staatsanwaltschaft, alle Verurteilungen nach einem bestimmten
Paragrafen.
Entsprechend liegen die Zahlen aus der Gerichtlichen
Kriminalstatistik niedriger. Sie weist für 1999 16, für 2000 31 und
für 2001 17 Verurteilungen nach Par. 3 Verbotsgesetz aus. Die Zahl
der Verurteilungen wegen Verhetzung sind in dieser Statistik drei für
1999, keine für 2000 und neun für 2001. (APA)