Wien - Das gefällte Urteil im Prozess rund um den Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma ist rechtskräftig. Das berichtet die Tageszeitung "Kurier" in ihrer Freitagsausgabe. Die Staatsanwaltschaft hat demnach die Berufung zurückgezogen. Jene drei Wiener Fremdenpolizisten, die am 1. Mai 1999 den Abschiebeflug durchführten, hatten dafür im April dieses Jahres im Landesgericht Korneuburg je acht Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ausgefasst. Marcus Omofuma war im Zuge seiner Abschiebung auf dem Flug nach Sofia umgekommen, nachdem ihm die begleitenden Fremdenpolizisten mit einem Klebeband den Mund verschlossen hatten. Das Justizministerium habe das schriftliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg gegen die Fremdenpolizisten geprüft und entschieden, dass ein "vorsätzliches Quälen eines Gefangenen" im Verfahren nicht nachweisbar gewesen sei, heißt es im "Kurier". Zuvor hatten schon die Anwälte der drei Angeklagten das Urteil angenommen. Somit sei eine Verurteilung wegen absichtlichen Quälens eines Gefangenen nicht mehr möglich, heißt es in dem Bericht. Diese hätte eine viel härtere Strafe nach sich sich gezogen - nämlich ein bis zehn Jahr Haft. Bei einem Vorsatzdelikt und einer Strafe von mehr als einem Jahr hätten die Polizisten außerdem damit rechnen müssen, den Job zu verlieren, so der "Kurier". (APA)