Inland
Omofuma-Urteil rechtskräftig
Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück - Fremdenpolizisten erhalten nach Tod des Schubhäftlings acht Monate bedingt
Wien - Das gefällte Urteil im Prozess rund um den
Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma ist
rechtskräftig. Das berichtet die Tageszeitung "Kurier" in ihrer
Freitagsausgabe. Die Staatsanwaltschaft hat demnach die
Berufung zurückgezogen. Jene drei Wiener Fremdenpolizisten, die am 1.
Mai 1999 den Abschiebeflug durchführten, hatten dafür im April dieses
Jahres im Landesgericht Korneuburg je acht Monate bedingt wegen
fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
ausgefasst. Marcus Omofuma war im Zuge seiner Abschiebung auf dem Flug nach
Sofia umgekommen, nachdem ihm die begleitenden Fremdenpolizisten mit
einem Klebeband den Mund verschlossen hatten. Das Justizministerium
habe das schriftliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg gegen die
Fremdenpolizisten geprüft und entschieden, dass ein "vorsätzliches
Quälen eines Gefangenen" im Verfahren nicht nachweisbar gewesen sei,
heißt es im "Kurier". Zuvor hatten schon die Anwälte der drei
Angeklagten das Urteil angenommen.
Somit sei eine Verurteilung wegen absichtlichen Quälens eines
Gefangenen nicht mehr möglich, heißt es in dem Bericht. Diese hätte
eine viel härtere Strafe nach sich sich gezogen - nämlich ein bis
zehn Jahr Haft. Bei einem Vorsatzdelikt und einer Strafe von mehr als
einem Jahr hätten die Polizisten außerdem damit rechnen müssen, den
Job zu verlieren, so der "Kurier". (APA)