Berlin - Die deutsche Bundesregierung hat über die Nutzung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen eine für alle Ministerien gültige Regelung bekannt gegeben. In der am Freitag in Berlin veröffentlichten Mitteilung hieß es, für alle Ressorts gelte, dass "die so genannten Meilengutschriften aus Dienstreisen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet werden" dürften. Dies gelte grundsätzlich auch, wenn der Verfall der Gutschrift drohe. Die Hinweise auf die Bonusmeilen lägen in den einzelnen Bundesministerien, im Bundeskanzleramt, im Presse- und Informationsamt und beim Regierungsbeauftragten für Kultur und Medien in unterschiedlicher Form vor. Sie könnten in Hausordnungen und -mitteilungen, Erlassen, Hinweisen auf Dienstreiseanträgen oder -abrechnungen enthalten sein. Die Kernvorschrift sei aber für alle gleich. Zur Erläuterung der Mitteilung wurde ein Schreiben des Münchner Magazins "Focus" in Kopie mitveröffentlicht, das in gleich lautender Form sieben Fragen an Bundeskanzleramt und alle Ministerien zur Nutzung von Bonusmeilen enthielt. Unter anderem wurde gefragt, ob dienstlich erworbene Meilen für private Flüge eingesetzt worden seien. Das Magazin wurde unter Hinweis auf seine eigene journalistische Praxis um Verständnis dafür gebeten, dass die Bundesregierung "keinerlei Auskünfte zu privaten Angelegenheiten einzelner Personen geben darf". (APA/AP)